Abbofalle Sims Magazin

Tiger Lady

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Dezember 2009
Alter
39
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Der Jungle des Lebens
Geschlecht
W

OK ich hab da jetzt mal ein problem; und glaube irgendwie nicht das ich in dem fall die einzige bin, wenn doch kann das hier ja notfals auch als abschreckung dienen...

damals als sims 3 rauskam gab es ja die möglichkeit die erste ausgabe des die sims heftes kostenlos zu testen, was ich auch getan habe als bestätigungs mail kam damals (und der punkt bricht mir denke das genick da ich se nimmer als beweis habe) das es das magazin für 0,00€ gibt und das stand da aufgelistet und auch das man keiner weiteren verpflichtung eingeht... schön und gut, auf jedenfall kammen die nächsten monate rechnungen für ein abbo des sims magazins, das ich nie abgeshclossen hatte, worauf ich natürlich erstmal nciht reagiert hatte... ende vom lied war das irgendwann inkasso gedroht hat worauf hin ich dann dort die problematik geschildert hatte... das ganze mit dem inkasso schildern ist jetz zwei monate her und da kam nochts, also dachte ich das sich da wohl wer selbst ans bein gepisst hat doch heute komm ich nach hause da liegt wieder ein brief auf dem tisch, wieder vom inkasso büro, das ich sehr wohl einen abbo vertrag abgeschlossen habe, weil es ja so in der mail damals stand (was nicht stimmt, ich es nur nimmer nachweisen kann) was auch putzig ist, das sich die summe immer ändert, mal ist es weniger mal mehr... :ohoh: was soll ich denn da jetz machen???

und wehe einer kommt mit bezahlen, ich bezahle nichts was ich nicht bestellt noch bekommen noch irgendwas habe... :nonono:
 
Soweit ich mich recht erinnere, erhielt man die erste Ausgabe gratis, hat damit aber ein Abo abgeschlossen. Sofern das Abo nicht gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe gekündigt wurde (wie es viele gemacht haben), bleibt das Abo bestehen. Das ist bei solchen Gratis-Ausgaben ja leider gängige Praxis.

Vielleicht hat hier ja jemand noch die Bestätigungsmail und kann dir damit irgendwie weiterhelfen :)

Edit: ich glaube, der Text bei der Bestellung der Gratis-Ausgabe (was ja immer noch möglich ist) hat sich seitdem auch nicht geändert:

Ja, ich möchte Die Sims - Das offizielle Magazin gratis testen. Ich erhalte eine aktuelle Ausgabe gratis. Wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Heftes nichts von mir hören lasse, beziehe ich das Magazin zum Vorzugspreis von nur 35,94 Euro für 6 Ausgaben / Jahr weiter. Ich gehe kein Risiko ein: nach dem Testzeitraum kann ich den Bezug jederzeit beenden. Das Geld für bezahlte und noch nicht gelieferte Ausgaben erhalte ich zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Exakt so ist der Text, ich habe die Bestätigungsmail nämlich noch hier.

Ich hatte damals vergessen, nach dem Testheft zu kündigen; ich hab dann, als ich das nächste Heft und die Rechnung bekommen habe, einen höflichen Brief an den Verlag geschrieben, dass ich das Kündigen vergessen habe und gerne aus dem Vertrag raus möchte. Das ging problemlos und ich musste nur das eine Heft, das ich noch bekommen hatte, bezahlen.

Genau so steht es auch in der Bestätigungsmail:

Ich gehe kein Risiko ein: nach dem Testzeitraum kann ich den Bezug jederzeit beenden. Das Geld für bezahlte und noch nicht gelieferte Ausgaben erhalte ich zurück.
 
Soweit ich mich recht erinnere, erhielt man die erste Ausgabe gratis, hat damit aber ein Abo abgeschlossen. Sofern das Abo nicht gleich nach Erhalt der ersten Ausgabe gekündigt wurde (wie es viele gemacht haben), bleibt das Abo bestehen. Das ist bei solchen Gratis-Ausgaben ja leider gängige Praxis.
Jepp, genauso war es. Ich hatte auch sofort nach der ersten Ausgabe wieder per Mail gekündigt, ging total problemlos.

@ Tiger Lady:
Du wirst wohl zahlen müßen.
 
und wehe einer kommt mit bezahlen, ich bezahle nichts was ich nicht bestellt noch bekommen noch irgendwas habe... :nonono:
Du hast keine weiteren Hefte bekommen? :o Oder versteh ich da jetzt was falsch?..wenn ja dann sorry. xD
 
Gott sei dank hab ich mir das nicht bestellt..
Meine Eltern hätten mich gekillt :zitter:

Du darfst laut BGB eh keine Verträge abschliessen, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist. Gibt zwar nen netten "Taschengeldparagraphen" auf den sich viele Geschäftsleute gerne berufen. Aber ohne Einwilligung deiner Eltern ist jeder Kaufvertrag (auch ein Abo) null und nichtig! Es sei denn deine Eltern stimmen dem zu.


@Tiger Lady: Bei dir heisst es nun den Schaden zu begrenzen! Auf keinen Fall irgendwas ignorieren... die Kosten werden nur höher. Fordere die Bestell-/und Bestätigungsmail als Nachweis an! Dann auch gleich vorsorglich zum nächsten Termin kündigen. Versuch ne Einigung zu erzielen. Wenn du Glück hast erlassen sie dir vielleicht auch nen Teil der Rechnung. Mich wundert nur: Hast du gar keine Magzine erhalten, worauf sie ihre Forderungen stützen können?

Ich drück dir jedenfalls die Daumen! :)
 
@danysahne1979 und IsaLoveSims3: Stimmt, bis man 18 is darf man noch gar keine Onlinegeschäfte abschließen.

Liebe Grüße, Pilzi:hallo:
 
Exakt so ist der Text, ich habe die Bestätigungsmail nämlich noch hier.

Ich hatte damals vergessen, nach dem Testheft zu kündigen; ich hab dann, als ich das nächste Heft und die Rechnung bekommen habe, einen höflichen Brief an den Verlag geschrieben, dass ich das Kündigen vergessen habe und gerne aus dem Vertrag raus möchte. Das ging problemlos und ich musste nur das eine Heft, das ich noch bekommen hatte, bezahlen.

Genau so steht es auch in der Bestätigungsmail:


Genau so wars auch bei mir! :) Nachdem ich die Rechnung erhalten habe UND ein weiteres Heft, habe ich das Abo gekündigt und musste nur das eine zahlen, was ich als 2. bekommen hatte :)
 
Tiger Lady du müsstest eigentlich auch Sims Hefte bekommen. Bei dir klingt das aber, als ob du nur Rechnungen erhälst.
Wenn dem so ist, dann hast du einen guten Grund nicht zu zahlen. Wenn du aber Hefte bekommst, frage ich mich, warum du nicht, wie Miss Lady, gleich gekündigt hast.

Übrigens stimmt es, dass man ein Abo abgeschlossen, wenn man nach dem Gratisheft nicht gleich gekündigt hat. Das war damals auch hier im Forum ein großes Thema. Viele haben sich das erste Heft deswegen am Kiosk geholt....

LG Vicky
 
OK ich hab da jetzt mal ein problem; und glaube irgendwie nicht das ich in dem fall die einzige bin, wenn doch kann das hier ja notfals auch als abschreckung dienen...

damals als sims 3 rauskam gab es ja die möglichkeit die erste ausgabe des die sims heftes kostenlos zu testen, was ich auch getan habe als bestätigungs mail kam damals (und der punkt bricht mir denke das genick da ich se nimmer als beweis habe) das es das magazin für 0,00€ gibt und das stand da aufgelistet und auch das man keiner weiteren verpflichtung eingeht... schön und gut, auf jedenfall kammen die nächsten monate rechnungen für ein abbo des sims magazins, das ich nie abgeshclossen hatte, worauf ich natürlich erstmal nciht reagiert hatte... ende vom lied war das irgendwann inkasso gedroht hat worauf hin ich dann dort die problematik geschildert hatte... das ganze mit dem inkasso schildern ist jetz zwei monate her und da kam nochts, also dachte ich das sich da wohl wer selbst ans bein gepisst hat doch heute komm ich nach hause da liegt wieder ein brief auf dem tisch, wieder vom inkasso büro, das ich sehr wohl einen abbo vertrag abgeschlossen habe, weil es ja so in der mail damals stand (was nicht stimmt, ich es nur nimmer nachweisen kann) was auch putzig ist, das sich die summe immer ändert, mal ist es weniger mal mehr... :ohoh: was soll ich denn da jetz machen???

und wehe einer kommt mit bezahlen, ich bezahle nichts was ich nicht bestellt noch bekommen noch irgendwas habe... :nonono:



http://sims-magazin.idgshop.de/webs...category&cat_index=simsmagazin&referer=simssr

gratisheft.gif
Die Sims - Das offizielle Magazin gratis testen!


Ja, ich möchte Die Sims - Das offizielle Magazin gratis testen. Ich erhalte eine aktuelle Ausgabe gratis. Wenn ich innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Heftes nichts von mir hören lasse, beziehe ich das Magazin zum Vorzugspreis von nur 35,94 Euro für 6 Ausgaben / Jahr weiter. Ich gehe kein Risiko ein: nach dem Testzeitraum kann ich den Bezug jederzeit beenden. Das Geld für bezahlte und noch nicht gelieferte Ausgaben erhalte ich zurück.

Sorry, aber da erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Und solltest Du keine weiteren Hefte erhalten haben, liegt das daran das Du nicht bezahlt hast was Du bestellt hast. Setz Dich mit denen in Verbindung (Musst Du ja sowieso um Dein Abo zu kündigen. :lol:) und mach nicht einen auf beleidigte Leberwurst.
 
Zuletzt bearbeitet:
@danysahne1979 und IsaLoveSims3: Stimmt, bis man 18 is darf man noch gar keine Onlinegeschäfte abschließen.

Liebe Grüße, Pilzi:hallo:

Nein stimmt nicht.

Der berühmte Taschengeldparagraph (§110 BGB)

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Bei Onlinegeschäften ist das meistens nur so das viele Betreiber von Online-Shops eine Klausel drin haben das Minderjährige gar nicht bestellen dürfen, weil eben diese Geschichte mit dem frei verfügbaren Mitteln (Taschengeld) recht vage sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@darthsim
Falsch, du kannst keine fortlaufenden Verträge damit abschließen. Bitte kein gefährliches Halbwissen verbreiten.


fortlaufende Verträge (Abos oder andere Geschäfte mit Rechtsfolgen, wie z.B. der Kauf eines Motorrollers, den man ja auch Anmelden und Versichern muss.) und Onlinegeschäfte (der Kauf eines Buches, einer Musik-CD oder eines Games bei Amazon) sind nicht :nonono: zwangsläufig dasselbe. Deshalb ja der Hinweis auf die Betreiberregelungen.

Du hast insofern natürlich recht das bestimmte Geschäfte der Zustimmung der Eltern bedürfen und solange diese nicht vorliegt ein Geschäft schwebend bleibt. (Da der TE aber lauf eigener Angabe 24 ist, spielt das hier eigentlich keine Rolle. ;) )

§ 107 BGB
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Abo ist meiner meinung nach aber ein fotlaufendes geschäft, da du ja in regelmässigen Abständen dafür zahlen musst - also würde das eben nicht unter diese Taschengeldparagraphen fallen.

Käufe bei Amazon etc sind ja in der regel einmalige Dinge, die keine Abos nach sich ziehen, sondern nur einmalig fällig sind nach Bestellung.
 
Sind jetzt alle Klarheiten beseitigt? :Oo:

Also, um das nochmals klar und eindeutig darzustellen.

§ 104
Geschäftsunfähigkeit

Geschäftsunfähig ist:
1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.


§ 106
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

§ 107
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

§ 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

§ 109
Widerrufsrecht des anderen Teils

(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.

(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.


§ 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

§ 111
Einseitige Rechtsgeschäfte

Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. Nimmt der Minderjährige mit dieser Einwilligung ein solches Rechtsgeschäft einem anderen gegenüber vor, so ist das Rechtsgeschäft unwirksam, wenn der Minderjährige die Einwilligung nicht in schriftlicher Form vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vertreter den anderen von der Einwilligung in Kenntnis gesetzt hatte.
§112 und §113 spar ich mir jetzt hier, weil das wieder besondere Geschichten sind.



MINDERJÄHRIGE können mit dem Geld das ihnen zur freien Verfügung überlassen (Geldgeschenke von der Omi oder eben das Taschengeld) wurde, Geschäfte, auch Online (macht allerdings nicht jeder Onlineshop mit Minderjährigen und sich als Älter auszugeben als man ist, ist Betrug), abschließen und diese Geschäfte sind dann rechtswirksam.


AUSNAHMEN, die nicht über den "Taschengeldparagraphen" abgedeckt werden, benötigen die ZUSTIMMUNG der Eltern.
Diese Ausnahmen sind in der Regel alle Geschäfte/Verträge die Folgeverpflichtungen haben.
Dazu gehören zum Beispiel Abos, weil diese sich in der Regel nach dem Bezugszeitraum automatisch verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden. Dazu gehören weiter auch Geschäfte die andere Rechtsfolgen nach sich ziehen würden, wie zum Beispiel das mit dem Motorroller der angemeldet und versichert werden muss.

Es gibt dann noch Regelungen bei der es um Beträge geht die das "normale Maß an Taschengeld" übersteigen. Dazu gehört zum Beispiel der Kauf der neuen Super-Mega-Hammer-Graka für 800 Euro oder gleich eines ganzen PCs für 2000Euro. Bei solchen Beträgen kann man eigentlich nicht davon ausgehen, das Minderjährige diese Beträge zur freien Verfügung haben. Dort liegt aber die Verantwortung aber eh beim Händler/Verkäufer, der dann die ausdrückliche Zustimmung der Eltern benötigt, damit der Vertrag (Kauf) rechtswirksam wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

es hat aber dort dabei gestanden wo man dieses kostenlose Heft bekommt das falls man es nicht kündigt ein Abo daraus wird;)

Ich gehe kein Risiko ein: nach dem Testzeitraum kann ich den Bezug jederzeit beenden. Das Geld für bezahlte und noch nicht gelieferte Ausgaben erhalte ich zurück

Also eigentlich steht es ja hier drin, das du den Testzeitraum beenden kannst, von daher ist es keine Abbofalle ;)

Und falls du kein weiteres Heft bekommen hast, kann es auch sein das du es erst zahlen must und dann die weiteren Hefte bekommst ;) jedenfalls wirst du um zahlung oder einigung nicht herum kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast keine weiteren Hefte bekommen? :o Oder versteh ich da jetzt was falsch?..wenn ja dann sorry. xD


Klar hat sie keines mehr bekommen :D Meinste die verschicken weiter munter Hefte an jemanden der net bezahlt? Wenn Inkasso eingeschaltet ist, haben die das verschicken der Hefte schon längst eingestellt, die haben ja auch nix zu verschenken.


Im übrigen kann ich mich dem Rest nur anschließen.
Das ist keine Abofalle, das ist einfach nur Lesefaulheit (Sorry, mag hart klingen, ist aber doch leider so!).
Es stand ja dabei als du es bestellt hast, deine Schuld wenn du nicht liest was da steht. Auch im anderen, regulären Magazins-Thread hier im Forum wurde schon mehrfach darauf hingewiesen dass das Heft gekündigt werden muss und man sonst ein Abo hat und wie viel das kostet!
Wer vorher nicht liest was er da eigentlich bestellt, hat selbst Schuld. Vor allem, da es ja bei der Aboseite nicht gerade als "kleingedrucktes" da steht, sondern groß und zentral und gut lesbar.

Um die Zahlung wirst du nicht drumrum kommen. Und ich würds schnell bezahlen, Inkasso sind da mit Zinsen, Mahnkosten usw. nicht gerade zimperlich. Das wird sonst richtig teuer.
 
Klar hat sie keines mehr bekommen :D Meinste die verschicken weiter munter Hefte an jemanden der net bezahlt? Wenn Inkasso eingeschaltet ist, haben die das verschicken der Hefte schon längst eingestellt, die haben ja auch nix zu verschenken.
Ich meinte ja das zweite Heft, weil das erste war ja Gratis also warum sollte sie für das erste bezahlen, so meinte ich das, weil ja hier irgendwer meinte die erste Rechnung kam mit dem zweiten Heft.
:( stellt mich nicht immer so doof hin :( xDD
 
So meinte ich das ja auch nicht, und ich wollte dich bestimmt nicht als doof hinstellen, tut mir leid wenn das so rüberkam. Das war definitiv nicht so gemeint.

Also bei meiner Gamestar war die erste Rechnung mit beim Heft, da ich das Sims-Magazin aufgrund der dämlichen Inhalte sofort gekündigt habe weiß ich nicht ob es da auch so ist. Ich vermute allerdings fast, aufgrund der langen Zeit zwischen den Erscheinungen (gibts ja nur alle zwei Monate), dass es beim Sims-Magazin nicht so ist. Ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung.
 
So meinte ich das ja auch nicht, und ich wollte dich bestimmt nicht als doof hinstellen, tut mir leid wenn das so rüberkam. Das war definitiv nicht so gemeint.

Also bei meiner Gamestar war die erste Rechnung mit beim Heft, da ich das Sims-Magazin aufgrund der dämlichen Inhalte sofort gekündigt habe weiß ich nicht ob es da auch so ist. Ich vermute allerdings fast, aufgrund der langen Zeit zwischen den Erscheinungen (gibts ja nur alle zwei Monate), dass es beim Sims-Magazin nicht so ist. Ist aber, wie gesagt, nur eine Vermutung.

War ja auch nur Spaß. Ich weiß ja, dass du das nich so meintest. :p
So empfindlich bin ich zum Glück nicht.
...und ja mal abwarten was Tiger Lady später so berichtet.
 
Bei mir kam die Rechnung separat ungefähr zeitgleich mit dem zweiten Heft.
 
Ich habe wie gesagt immer nur rechnungen bekommen, das erste gratis heft ja und warum ich vorher nicht gekündigt habe... nun ja unwissend würde ich es icht betiteln, da eine bestätigungs mail kam, wo nichts *und lesen kann ich noch sehr gut* von einem fortlaufendem abo drinnen stand... ich würde sogar darauf schwören... und wir sind hier bei der allerersten ausgabe des magzins was ja schon fast 1 jahr zurück liegt... das da als ich es angefprdert habe über einen gutschein code oder dergleichen das ich da einen hacken setzen konnte/ musste ob ich fortlaufendes abo will oder nicht... nur leider hab ich die mail (und normal hebe ich alle möglichen mails auf und mach sogar bei fortlaufenden zahlungsgeschichten auch screenshoots usw. nur hab da leider nichts mehr in der hand gegen) werde die damen udn herren jetz erst mal bitten mir das nachzuweisen was da gelaufen ist, denn die sollten die orginal unterlagen ja noch haben... tja das internet die große falle... *und ja man kann auch total zu unrecht rechnungen bekommen, ist aber ein anderes thema weil i- netz einfach gefährlich ist, und der beste schutz vorm pc sitzt*
 
... schön und gut, auf jedenfall kammen die nächsten monate rechnungen für ein abbo des sims magazins, das ich nie abgeshclossen hatte, worauf ich natürlich erstmal nciht reagiert hatte...
... und wehe einer kommt mit bezahlen, ich bezahle nichts was ich nicht bestellt...

Das wirst du aber rein rechtlich schon machen müssen. Es sei den die Aboleute setzen auf Kulanz.

Man ignoriert nicht einfach eine Rechung!? Ob die richtig oder falsch ist, ist natürlich ne andere Frage.
Ich arbeite im Kundenservice, hab ständig mit Leuten zu tun, die ähnliche Probleme haben wie du. Du musst Rechnung prüfen und natürlich auch zahlen oder anprangern. Dies auch in gesetzlichen Fristen. Da kann man nicht warten bis das Inkasso kommt und sagen, da ist was falsch gelaufen, wie gesagt, kannst nur auf Kulanz des Unternehmens hoffen bzw. dir wirklich nachweisen, das da nichts stand. Nach der Zeit aber auch nicht einfach.

Sorry, nicht böse gemeint.
 
Aber wenn sie nur das kostenlose Heft bekam, nicht mal die erste kostenpflichtige Ausgabe (hoffe, ich hab dich richtig verstanden Tiger Lady), dann kann man das doch sicher irgendwie nachweisen (Post vielleicht?), oder? Man bekommt doch sicher erst das Heft, dann die Rechnung nicht andersrum, oder? (Hab da wenig Ahnung von :/)
 
In diesen Zeiten muss man schon genau lesen, sonst ist man gleich einen ganzen Batzen Geld weg.
Ich hatte mal auf einen Link geklickt und bin dann auf einer Seite gelandet.
Damit wurde automatisch ein Abo abgeschlossen für ein Jahr. :D
Anschließend hagelte es Mahnungen (100€-200€ oder so) in meinem Postfach, welche ich gekonnt ignorierte.
Nach einiger Zeit kam auch nichts mehr, die finden ja auch genug arme Unwissende, die sich einschüchtern lassen und bezahlen.
Dir würde ich es in diesem Fall allerdings empfehlen, zu bezahlen.
Denn ich fürchte, man wird dir hier nicht weiterhelfen können, da wohl alles rechtens abgelaufen ist und man nur hätte genauer nachlesen müssen.
Tut mir leid für dich. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Also beim aller ersten Heft stand auf dieser HP wo man es anfordern konnte das gleiche wie jetz;) Und vielleicht hat es damit zu tun das kein Heft kam, weil die Hefte ja nur im abstand von ich glaub 2 Monaten kommt, also von der kostenlose ausgabe +2 Monate bis zur nächsten, und da die Rechnung nicht bezahlt wurde kam vielleicht kein weiteres Heft mehr?? Vor allem würde ich es an deiner stelle lieber ganz schnell bezahlen, denn du hast es nicht gekündigt egal was in dieser Email stand, auf der HP stand und steht es dabei das man falls man nicht kündigt ein Abo abschließt und das gleiche wurde auch hier im Forum öfter geschrieben. Denn Inkassos schlagen immer mehr Geld drauf, vor allem kommt dann meistens ziemlich schnell Vollstreckungs und Mahnbescheid also musst du da sehr gut auf passen *nur als tipp*

Also ich würde es an deiner stelle einfach zahlen denn beweisen das es nicht auf dieser HP stand kannst du ja nicht....;)
 
Aber wenn sie nur das kostenlose Heft bekam, nicht mal die erste kostenpflichtige Ausgabe ...?

Wobei, dies auch meist ne Schutzbehauptung ist. Wieso kommt das erste Heft, Rechnungen und garantiert auch Mahnungen an? Aber das zweite Heft nicht?

Auch wenn es so war, hätte sie wirklich nach der Rechnung bzw. kann sie die Rechnung rein rechtlich ignorieren, muss aber auf die Mahnung reagieren. Jetzt ist es einfach zu spät.

Wie gesagt, mein Tipp, die mal anschreiben. Fragen wieso die Hefte für die man zahlen soll nicht da sind. Wenn die rausgeschickt wurde, weissen die dir das nach. Wenn nicht einige dich mit den, kannst da nur um Kulanz bitten.
 

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