Wie sieht das strafrechtlich aus?

Dezember

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Dezember 2005
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Ich hoffe, hier gibt es ein paar User mit juristischen Kenntnissen, die mir weiterhelfen können!

Mein Freund ist vor wenigen Tagen auf einer Bahnhofstoilette von einem Mann gegen seinen Willen angefasst worden. Ich würde gerne wissen, wie da die Rechtslage ist.
Also:
1. Kann mein Freund diesen Mann anzeigen? (Bzw. seine Eltern)
2. Wird der Mann bestraft? Oder nur verwarnt, etc.?
3. Kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen?

Ich versuche am besten mal, die Situation zu schildern, wie mein Freund sie mir beschrieben hat: Mein Freund wartete im Vorraum der Toilette, dass die Kabine frei wurde. Kurz darauf ging die Tür auf und ein Mann geht raus. Mein Freund wollte schon reingehen, sah dann aber, dass da noch ein anderer Mann drin war. Mein Freund dachte sich also seinen Teil und wartete draußen. Kurz darauf verließ der andere die Toilette. Mein Freund ging also rein, bemerkte dann aber, dass sich in der Toilette ziemlich viel Toilettenpapier befand. Er betätigte also die Spülung, um zu gucken, ob die Toilette vielleicht verstopft war. War sie aber nicht, also drehte mein Freund sich um, um die Türe abzuschließen. Da bemerkte er, dass der Mann ganz demonstrativ im Türrahmen stand. Davon fühlte er sich belästigt und beschloss daher, die Toilette zu verlassen. Als er an dem Mann vorbei ging, fasste dieser ihm mit voller Absicht in den Schritt.

Mein Freund ist übrigens 17, der Mann auf jeden Fall volljährig.
 
Also, ich habe keine grosse Ahnung davon, aber ich versuchs mal mit logischem Denken:
1. Anzeigen kann er ihn, er muss ihn dann aber beschreiben.
2. Gefägnisstrafe für ganz kurz In-den-Schritt-Fassen würd ich vlt auf einige Tage schätzen, ansonsten Geldstrafe vlt??? Da hab ich keine Ahnung...
3. Das hängt davon ab, was bei Punkt 2 richtig ist...
 
Wenn es keine Zeugen gibt, steht wohl Aussage gegen Aussage. Da wird nichts zu holen sein.
 
Naja, hat er denn überhaupt den Namen und so von dem Mann?

Er muss ja auch wissen, wem er da anzeigt..

Aber anzeigen kann er ihn auf jeden Fall.
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Polizei den Mann sehr schnell gefunden haben. Er hat alles abgestritten, aber die Polizisten scheinen ihm nicht zu glauben. Jedenfalls haben mein Freund und ich gehört wie ein Polizist den angebrüllt hat: "Sie haben einen Minderjährigen angefasst!!"
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Polizei den Mann sehr schnell gefunden haben. Er hat alles abgestritten, aber die Polizisten scheinen ihm nicht zu glauben. Jedenfalls haben mein Freund und ich gehört wie ein Polizist den angebrüllt hat: "Sie haben einen Minderjährigen angefasst!!"

Gut, wenn die Polizei auch im Spiel ist wird das denke ich einfacher.

Andersrum, lohnt sich das?
 
Man kann auch Anzeige gegen Unbekannt machen... Find ich zwar sinnlos, aber ja...
 
Also ich würde es schon allein aus Prinzip machen...
 
Da muss doch die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft selbstständig ermitteln, wenn so was passiert, oder? Ich meine, das ist ja kein "tach, süßer, wie gehts", sondern eine ganz simple und miese sexuelle Belästigung. Jedenfalls würde ich, falls das erforderlich ist, definitiv eine Anzeige erstatten.
 
Da mein Freund ja noch keine 18 ist darf er ohne die Einwilligung seiner Eltern nicht ohne deren Anwesenheit vernommen werden. Das Ganze ist passiert als wir im Urlaub in Stuttgart waren. Zu dem Zeitpunkt war seine Mutter in Spanien. Und sein Vater wohnt irgendwo in Hamburg.
Die Polizisten meinten, sich würden sich demnächst bei meinem Freund melden.

Aber ich würde halt gerne schon vorher wissen, wie das so weitergehen könnte.
 
Ich habe vergessen zu erwähnen, dass die Polizei den Mann sehr schnell gefunden haben. Er hat alles abgestritten, aber die Polizisten scheinen ihm nicht zu glauben. Jedenfalls haben mein Freund und ich gehört wie ein Polizist den angebrüllt hat: "Sie haben einen Minderjährigen angefasst!!"

Hallo EmilyRose

Ob die Polizei ihm glaubt oder nicht, spielt an sich keine Rolle, denn sie sind ja nicht die Richter, sondern die Ermittler.

Ein solches Delikt muss meines Wissens angezeigt werden (wie auch bei einer Vergewaltigung), um die Polizei tätig werden zu lassen, da es kein sogenanntes Offizialdelikt ist.

Aber da die Polizei den Mann ja bereits kennt, gehe ich davon aus, dass Dein Freund, bzw. seine Eltern eine Anzeige erstatten werden.

Falls es zu einer Verhandlung mit anschliessender Verurteilung kommt, hängt die Strafe dann auch von der Vergangenheit und den allfälligen Vorstrafen des Täters ab.

Liebe Grüsse
Nef
 
Muss mein Freund die Tat denn beweisen können damit der Mann überhaupt verurteilt werden kann? Ich meine, es heißt doch "Im Zweifel für den Angeklagten". Es gab ja keine Zeugen.
Wenn die Eltern meines Freundes Anzeige erstatten, kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung? Oder wird soetwas anders geregelt?
Und hat man bei sowas schon Anspruch auf Schmerzensgeld?
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss, braucht man für jede Anklage auch Beweise. Sonst könnte jeder jeden wegen sexueller Belästigung anzeigen.
 
Die Tatsache dass es vollkommen unsinnig wäre, sich das alles auszudenken, zählt wohl nicht als Beweis, oder? :(

Ich meine, wer kommt denn bitte auf die Idee in einer fremden Stadt einem Wildfremden soetwas vorzuwerfen?! Besonders, dass es wirklich ein sehr großer Zufall war, dass der Mann gefunden werden konnte.
 
Es kommt auf die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage und ggfs. auch auf internes Wissen wie Vorstrafen des Betreffenden an.

Die Frage, was das bringen soll, kann ich ganz klar beantworten: Der Typ wird mindestens erst mal erfaßt. Wer sich die Karriere von Sexualstraftätern anschaut, kann oft genug beobachten, wie sie von "einfachen Grabschern" oder Exhibitionisten zu immer gewalttätigeren Verbrechern wurden, weil der Kick immer größer werden mußte.

Andere werden beim ersten Mal erwischt, von der Polizei befragt, und das versaut ihnen den Spaß ein für alle mal.

Wir wissen nicht, welche Sorte Mensch dieser Belästiger ist. Aber wenn man sexuell belästigt wird, sollte man das schon zur Anzeige bringen, auch wenn es "nur" Betatschen war. Beim nächsten Mal könnte der selbe Kerl zum Vergewaltiger, beim übernächsten Mal zum Mörder werden.

Es würde den Freund von EmilyRose ewig verfolgen, wenn er den Typ nicht anzeigt und ihn irgendwann in der Zeitung als Mörder wiederfindet. Dann bleibt immer die Frage, ob ihn eine Anzeige gestoppt hätte.

Natürlich kann es EmilyRoses Freund passieren, daß die Anzeige ins Leere läuft. Aber dann weiß die Polizei dennoch, daß der Kerl schon mal handgreiflich geworden ist. Und die nächste Anzeige würde dann erfolgreich sein.
 
Die Tatsache dass es vollkommen unsinnig wäre, sich das alles auszudenken, zählt wohl nicht als Beweis, oder? :(

Ich meine, wer kommt denn bitte auf die Idee in einer fremden Stadt einem Wildfremden soetwas vorzuwerfen?! Besonders, dass es wirklich ein sehr großer Zufall war, dass der Mann gefunden werden konnte.
Wenn es solch kranke Menschen gibt, die Andere einfach in den Schritt fassen, dann kann es auch solch gestörte geben, die sowas erfinden... Deshalb braucht man schon Beweise. Unschuldig bis zum Beweis der Schuld...
 
Also ich meinte eigentlich, was es bringen würde, sich das alles auszudenken. Also sich irgendeinen Menschen auszusuchen, zur Polizei zu gehen und dann zu behaupten, von diesem Menschen belästigt worden zu sein. Das wäre doch vollkommen unsinnig. Erstrecht eben, weil die Wahrscheinlichkeit, diesen Menschen wederzufinden, doch sehr gering ist. Das würde als auf eine "Anzeige gegen Unbekannt" herauslaufen, was demjenigen der die Anzeige erstattet doch überhaupt nichts bringen würde.
Was ich eigentlich sagen will, ist, dass diese Tatsache wohl leider nicht als Beweis ausreichend ist.

Da mein Freund keine Beweise hat, heißt das, dass er überhaupt nichts tun kann?! :(
 
Läuft da jetzt schon eine Anzeige oder nicht? Oder wie kam die Polizei so schnell auf den Typen?
 
Mein Freund und ich sind sofort zur Polizei und haben das gemeldet. Die sind dann mit uns zurück zum Bahnhof und haben den gesucht. Aufgrund der recht genauen Beschreibung meines Freundes, wurde einer der Polizisten rasch auf einen Mann aufmerksam, und fragte meinen Freund, ob es der war. Mein Freund konnte ihn ohne Zweifel identifizieren.

Da mein Freund ja minderjährig ist, konnte er keine Anzeige erstatten. Das muss er also erst mit seiner Mutter klären.
 
Nein, Anzeigen kosten nichts.

Die Anzeige wird aber sowieso im Sand verlaufen wenn Aussage gegen Aussage steht. Aber als Denkzettel würde es allemal ausreichen, außer ihr seit zu faul nochmal zur Polizei zu gehen.
 
Das heißt, man kann dem überhaupt nichts vorwerfen?! :(
 
stefansky11 schrieb:
Kosten Anzeigen etwas?
Nee, ich glaub nicht. Wäre ja unsinn, sonst würde ja keiner jemanden Anzeigen, der etwas straftätliches begangen hat. Dann wäre die Zahl der Morde heute ja viel größer.
 
Ich glaube das das Opfer, auch als Zeuge gilt. Und ein Zeuge ist en Beweis für eine Tat, außer der Zeuge ist nicht glaubwürdig( Alkoholeinfluss, Drogen, als Lügner in der Gegend bekannt).
Bei so einer Tat gilt das Wort des Opfers mehr, als die Worte des angeblichen Täters.
 
Nehmen wir mal an, derjenige ist vorgestraft. Wäre das dann Beweis genug?
Kann man Logik als Beweis gelten lassen?
 
Bei so einer Tat gilt das Wort des Opfers mehr, als die Worte des angeblichen Täters.

Nein, denn es könnte ja auch sein, dass der angebliche Täter das Opfer ist. Hier steht definitiv Aussage gegen Aussage.

Auch wenn er vorbestraft ist, ist das kein Grund. Hat Euch die Polzei nicht richtig informiert?
 
Gibt es nicht irgendeine Möglichkeit, das zu beweisen?
Solche Toiletten werden nicht videoüberwacht, oder?
 
Ich denke auch, da kann man nichts machen, ohne andere Zeugen. Wenn das stimmen würde, was blauefee sagt, dann könnte ja jeder einen sexuell belästigen und anschließend das Opfer anzeigen.

EDIT: Nee, ich glaube nicht. Wäre auch etwas seltsam :ohoh: :D
PS: Wusste gar nicht, dass du auch Evanescence hörst *gg*
 
Warum geht ihr nicht einfach zur Polizei und macht eine Anzeige?

Wie gesagt, mein Freund ist minderjährig. Er muss das erst mit seiner Mutter klären, und die ist erst vor wenigen Stunden aus Spanien zurückgekehrt.
Ich denke schon, dass es zu einer Anzeige kommen wird. Die Frage ist halt nur, was dann passiert.

@Simsine006: Meine absolute Lieblingsband! :D
 
Eben nicht. Er durfte ja nichtmal eine richtige Aussage machen. Da muss ein Elternteil anwesend sein, es sei denn, die Eltern verzichten auf die Anwesenheit.
 
Aber es heißt doch "Im Zweifel für den Angeklagten". Was soll mn denn da machen? :(
 
Aber wo wird denn da der Unterschied gemacht? :confused:
 
Ich denke, es ist wohl wirklich Ausschlaggebend, ob der Täter vorbestraft ist/unter Alkohol stand/der Polizei bekannt ist.


@EmilyRose: Ich auch :D
I can't hold on to me....
^^
 
Und eine Erstbestrafung kann nach Simsines Logik ja dann nie erfolgen...

du verstehst mich wohl ein bisschen falsch ;) Ich meinte nicht, dass das immer ausschlaggebend ist, sondern in dem Falle Aussage gegen Aussage.
Es wäre natürlich seltsam, wenn jemand vor fünf Zeugen jemanden umgebracht hat, und dann freigesprochen wird, weil er nicht vorbestraft ist
 
Wie zeigt man eigentlich seine Eltern an, wenn man einen Erziehungsberechtigten dabei haben muss?

Die Regelung mit der Anwesenheitspflicht gilt ja nur allgemein. Wenn die Anwesenheit der Eltern beispielsweise beeinflussend sein könnte, wird die Anwesenheitspfilcht ebenfalls aufgehoben.
 
woher kommt eigentlich dieser weit verbreitete glaube, "aussage gegen aussage" ende immer und grundsätzlich im freispruch ... ?

ratlos (%)),
hardinho

Wer redet denn hier von Freispruch? ich glaube nicht mal das das ganze hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Und wenn es zu keiner Verhandlung kommt, dann gibts auch keinen Freispruch.

Oder glaubst du bei der Geschichte hier wirklich das es zu einem schuldspruch oder desgleichen kommt?
 
Wie wird denn dann entschieden, wer verurteilt werden kann und wer nicht? :confused:
 
Wer redet denn hier von Freispruch? ich glaube nicht mal das das ganze hier zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Und wenn es zu keiner Verhandlung kommt, dann gibts auch keinen Freispruch.

Oder glaubst du bei der Geschichte hier wirklich das es zu einem schuldspruch oder desgleichen kommt?
dann nenn' es von mir aus auch nichtaufnahme oder einstellung der ermittlungen. das bißchen wortklauberei lenkt letzlich nur davon ab, daß es eben keinen grundsätzlichen "aussage-gegen-aussage-hilft-immer-dem-beschuldigten"-mechanismus gibt ...

gruß,
hardinho
 
dann nenn' es von mir aus auch nichtaufnahme oder einstellung der ermittlungen. das bißchen wortklauberei lenkt letzlich nur davon ab, daß es eben keinen grundsätzlichen "aussage-gegen-aussage-hilft-immer-dem-beschuldigten"-mechanismus gibt ...

Wenn sonst niemand vorbestraft ist und auch keine weiteren Beweise oder Zeugen existieren, glaube ich daran. :)
 
Genau, probieren kann man es ja mal.
Besser wär es aber gewesen wenn er dem Typen mit einen starken Kniestoß in die gleiche Gegend gleich vor Ort bestraft hätte.
 
Geh doch mal auf www.planet-liebe.de da gibts ein Unterforum, da gehts um Vergewaltigung, sexuellen missbrauch etc. die kennen sich da eine bischen besser aus und können euch bestimmt gute Ratschläge geben.
simgirl:hallo:
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein rechtlich kann er ihn natürlich anzeigen und wenn der Kerl irgendne Vorstrafe hat kann es auch zur Geldstrafe kommen...
Allerdings ist nem Kumpel von mir mal was ähnliches passiert,
er hat den Kerl angezeigt.
Ergebniss: Indureo Prureo, Im Zweifel für den Angeklagten...
 
Danke, ich hab mich da mal registriert! :)
 

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