Frage zur Rückerstattung des Geldes nach Kauf eines Gerätes.

Solea

Member
Registriert
März 2007
Hi !

Vielleicht kennt sich da jemand aus. Ich habe vor 2 Wochen einen Flachbildschirm bei Media Markt gekauft (normalerweise kaufe ich ja nichts bei Media Markt , aber ich fande im Laden den Bildschirm ok...) .

Erst zu Hause ist mir dann aufgeallen wie blöd ein nicht-höhenverstellbarer Bildschirm ist denn wenn man zu weit unten Sitzt ist bei einem Flachbildschirm die obere Hälfte schlecht beleuchtet. Sprich das Bild ist Blickwinkel abhängig und ich brauche einen höhenverstellbaren Flachbildschirm.

Deswegen habe ich den Bildschirm wieder (original !) eingepackt und wollte nachdem ich ihn 6 Tage zu Hause hatte wieder zurückbringen. Beim Media Markt sagte mir dann da ein etwas "höherer" Mitarbeiter das sie kein Verleihhaus sind und ich den Monitor umtauschen kann aber das Geld bekomme ich nicht wieder !
Darauf habe ich selbstverständlich erstmal klar gestellt das ich das Gerät nicht leihen wollte und ich nie etwas kaufe um es dann einfach wieder zurückzugeben.
Also wie ist denn das jetzt genau ? Kann ich Geräte innerhalb von 2 Wochen zurück geben oder nicht ?


danke
lG* Solea
 
Es liegt im Ermessen des Verkäufers, ob und wie er etwas zurücknehmen will, wenn es nicht sein eigenes Verschulden oder das des Herstellers ist.
Wenn er dir z.B statt dessen einen Warengutschein anbietet (wenn ich das so richtig verstanden hab), so darf er das.
 
Stell den Bildschirm doch einfach auf nen Sockel oder so.

Auch gibts im Zuhehörhandel austauschbare Monitor Füsse, die man höhenverstellen kann.
 
Wenn Du der Meinung bist, daß MediaMarkt für den Kauf eines Flachbildschirms ok ist, warum tauschst Du ihn dann nicht gegen ein höhenverstellbares Modell um? Das wurde Dir ja angeboten, und Du würdest genau das bekommen, was Du eigentlich gesucht hast, als Du den Laden zum ersten Mal betreten hast.
 
Also ich hätte jetzt gesagt dass man innerhalb von 10 Tagen von JEDEM Kaufvertrag zurücktreten kann. Dass man für eventuelle Qualitätsminderung geradestehen muss ist klar, aber so kenn ich das.

Und wenn Du ein Auto kaufst kannst Du hier innerhalb von 10 Tagen ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenns nicht stimmt, korrigiert mich bitte, aber so hab ich das gelernt.
 
Also ich hätte jetzt gesagt dass man innerhalb von 10 Tagen von JEDEM Kaufvertrag zurücktreten kann. Dass man für eventuelle Qualitätsminderung geradestehen muss ist klar, aber so kenn ich das.

Und wenn Du ein Auto kaufst kannst Du hier innerhalb von 10 Tagen ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenns nicht stimmt, korrigiert mich bitte, aber so hab ich das gelernt.

Nee,

zurücktreten kannst du von einem in einem Ladengeschäft ordnungsgemäß zustandegekommenen Vertrag nicht, sofern die Ware einwandfrei ist.
Diese 14-tägige Frist besteht nur beim sogenannten "Fernabsatzgeschäft" (sprich Katalog oder Internet) und Haustürgeschäften.

Jede Rücknahme, jeder Umtausch bei einem normalen kaufvertrag sind reine Kulanz des Händlers, es sei denn, sie waren Bestandteil des Vertrags. Wie zum Beispiel bei dem von dir angeführen Autokauf.
 
Also ich hätte jetzt gesagt dass man innerhalb von 10 Tagen von JEDEM Kaufvertrag zurücktreten kann. Dass man für eventuelle Qualitätsminderung geradestehen muss ist klar, aber so kenn ich das.

Und wenn Du ein Auto kaufst kannst Du hier innerhalb von 10 Tagen ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Wenns nicht stimmt, korrigiert mich bitte, aber so hab ich das gelernt.

Genau das ist jetzt ja hier meine Frage, so wie ich das immer verstanden habe kann man das auch. Allerdings dachte ich das es 14 Tage wären. Ich wollte mich bei dem Verkäufer gar nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen bezüglich eines anderen Gerätes. (Ich muss mich da erst besser informieren schließlich habe ich so einen Flachbildschirm mehrere Jahre und will da nicht jetzt irgendwas kaufen was ich bereue.

PS.: Der Verkäufer beim Media Markt hat mir übrigens das Geld dann ausgezahlt , er meinte er würde eine Ausnahme machen. Ich frag mich trotzdem jetzt wie die Rechtslage denn jetzt genau (oder ungefähr genau :confused:) ist.

danke

lG* Solea
 
Genau das ist jetzt ja hier meine Frage, so wie ich das immer verstanden habe kann man das auch. Allerdings dachte ich das es 14 Tage wären. Ich wollte mich bei dem Verkäufer gar nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen bezüglich eines anderen Gerätes. (Ich muss mich da erst besser informieren schließlich habe ich so einen Flachbildschirm mehrere Jahre und will da nicht jetzt irgendwas kaufen was ich bereue.

Der Link von Floggi beschreibt wie die korrekte rechtliche Situation ist. Bei dem Kauf einer Ware, die keinen Mangel hat ist man im Falle des Umtausches auf die Kulanz des Händlers angewiesen oder er hat im Vorfeld bereits eine Garantie gegeben. Der Umfang der Garantie liegt aber auch wieder in der persönlichen Entscheidung des Händlers.

Ein Sonderfall wäre noch möglich gewesen, wenn heutzutage alle Bildschirme höher verstellbar wären und der gekaufte eine Ausnahme darstellen würde.
Dann könntest du eine Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB geltend machen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG004102377
 
Ahh okay , womit für mich das Märchen das man bei Media Markt usw. alles innerhalb von 2 Wochen unter Geldzurückgabe Garantie zurückgeben kann wiederlegt ist.
Also hatte das was der Verkäufer zu mir gesagt hat doch Hand und Fuß.

Danke für die Infos.

lG* Solea
 

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