Wie sieht das strafrechtlich aus?

oh man ich glaub bei mir spinnt grad alles sorry *rotwerd*
 
Klar kann es zu Einstellungen führen, aber es muß nicht ...
Was die Sache mit dem "keine Beweise" angeht: Eine Zeugenaussage durch ihren Freund gilt erst einmal als Beweis.

Ein Beispiel, das jeden Tag x mal vorkommt und regelmäßig zu Gerichtsverhandlungen führt: Drängeln auf der Autobahn. Jeden Tag gehen Dutzende Menschen zur Polizei und zeigen Drängler an.
In der Regel saßen sie allein im Auto, ebenso wie der Drängler. Aber dennoch werden die allermeisten der Drängler vor Gericht für schuldig erklärt und bekommen halt ihre Geldbußen, Punkte in Flensburg etc.
Weil es einen Zeugen gibt: Den Bedrängten. Das reicht.

Hört euch im Freundeskreis um. Gerade im Verkehrsrecht steht oft genug Aussage gegen Aussage, und es kommt trotz mangelnder anderer Zeugen regelmäßig zu Verurteilungen. Beliebt auch das Politessen-Beispiel: Wenn die beleidigt werden, ist auch fast nie wer als Zeuge da, und dennoch muß man zahlen.

Dieses "Es gibt keine Beweise" ist also hinfällig.

Die Geschichte ist auch deshalb für jeden Richter glaubwürdig, weil der Junge den Täter beschrieben und nach Auffindung eines Verdächtigen auch identifiziert hat. In diesem Fall würden noch die beiden Polizisten als Zeugen herhalten, die beschreiben würden, wie aufgeregt und empört der Junge war etc. Das verstärkt die Glaubwürdigkeit noch.
 
Das war wohl echt Glück, dass der Typ so ein auffälliges Schlüsselband bei sich hatte, woran er dann auch sofort erkannt wurde.

Die Polizisten wussten übrigens selbst nicht genau, wo sie das einordnen sollten. "Irgendwas zwischen Missbrauch und Beleidigung".
Sie meinten auch, dass das schon wieder ganz anders aussehen würde, wenn mein Freund jünger wäre.

Jetzt nochmal zwei allgemeine Fragen:
1. Sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und 17jährigen erlaubt? Ich dachte immer, dass das nur erlaubt wäre, wenn der Partner noch unter 21 ist?!
2. Was zählt als sexuelle Handlung?
 
Das habe ich. Ich habe in mehrere Foren geschrieben.
 
Der Typ hat Deinen Freund ja wohl angefaßt. Ich hoffe Dein Freund hat seine Hose noch nicht gereinigt. Auf jedenfall ist "Anfaßen mit Vorsatz" ohne den betreffenden vorher um Erlaubnis zu fragen Körperverletzung.

Mit freundlichen Grüßen

knrf

P.S.: Wie konnte ich das nur Vergessen... Oh je ich bin kein Jurist :ohoh:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du meinst, wegen DNA-Spuren? :eek:
Die machen doch wegen so einer "Kleinigkeit" keine Untersuchung, oder?
 
Oh man, sorry bei allem Verständnis für die Sachlage, aber manche Ansätze sind ja wohl echt übertrieben. Schmerzensgeld? Für was denn? Schmerzensgeld ist eine Form des Schadenersatzes und das BGB sagt:

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Wichtig ist dabei das Wörtchen "daraus", den welchen Schaden hat er davon genommen? Ich denke mal es wird ihm unangenehm und peinlich gewesen sein, aber weder psychisch noch physisch wird er deswegen irgendwas dauerhaftes davontragen.

Zumal Schadensersatz immer eine Verurteilung und somit bewiesene Schuld voraus setzt. Hier kam es ja noch nicht mal zur Anzeige, gescheige denn ist sicher, dass die Indizien - im Grunde nur 2 Aussagen, überhaupt dafür ausreichen, dass das weiter verfolgt wird. Das heißt natürlich nicht, dass man die Anzeige getrost vergessen kann - im Gegenteil. Wenn schon mal etwas in geicher Sache gegen ihn vorlag (Anzeige langt, keine Verurteilung), dann ist es wahrscheinlicher, dass man dies weiterverfolgt und wenn nichts vorliegt und die Beschuldigung wirklich nicht glaubhabt untermauert werden kann, so hat er zumindest beim nächsten Mal - wenns auch nur ein kleiner Trost ist - schlechtere Karten.

EmilyRose schrieb:
Sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und 17jährigen erlaubt? Ich dachte immer, dass das nur erlaubt wäre, wenn der Partner noch unter 21 ist?!
Was spielt denn das bitte für eine Rolle?? Ganz gleich wie groß der Altersunterschied ist, du hast nie - NIE ein Recht jemanden gegen seinen Willen derart anzufassen. Oder meinst du ein unter 21 Jähriger kann jetzt einfach jeden 17-jährigen mal aus Jux und Tollerei in den Schritt fassen?

knrf schrieb:
Der Typ hat Deinen Freund ja wohl angefaßt. Ich hoffe Dein Freund hat seine Hose noch nicht gereinigt. Auf jedenfall ist "Anfaßen" ohne den betreffenden vorher um Erlaubnis zu fragen Körperverletzung.

Also ihr habt teilweise eine Vorstellung das ist unglaublich. Ich überspringe mal mit einem Kopfschütteln den ersten Teil deines Beitrages und gehe besser gleich zum zweiten über... :rolleyes:

Anfassen gleich Körperverletzung?

§ 223 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Misshandlung ist eine unangemessene Behandlung eines anderen Menschen, die dessen körperliche Unversehrtheit oder das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigt.

Würde man ihm eine ohfeigen oder die Haare abschneiden wäre das z.b. ein Verstoß gegen die körperliche Unversehrtheit.Wohlbefinden beschreibt den Zustand physischer und psychischer Gesundheit eines Menschen. Im Prinzip wieder der gleiche Punkt wie oben schon angeführt. Wäre "Scham" ein Zustand psychischer Gesundheit, würden manche Kiddies wohl die Jungs wegen Körperverletzung verklagen, die in der Schulzeit so gerne mal bei den Mädels in die Umkleide spitzeln.^^


Was allerdings vorliegen kann, ist eine Beleidigung:

§ 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und Tätlichkeit ist hier das unsittliche Anfassen und keineKörperverletzung. Eine Beleidung kann zwar mit einer Körperverletzung einergehen, aber bei diesem Sachverhalt würde ich das eher ablehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, aber Dein Beitrag kam einfach so rüber als ob Du etwas zu viel CSI geschaut hättest.

Die Polizei darf ohne weiteres überhaupt keine DNA-Probe nehmen, dass ist nur über einen richterlichen Beschluss erlaubt, wenn eine konkrete Straftat vorliegt.
Und das wird in diesem Falle was ja wahrscheinlich auf sexuelle Belästigung rausläuft, so unangenehm wie es auch für den Betroffenen sein mag, sicherlich nie vorkommen.
 
Was spielt denn das bitte für eine Rolle?? Ganz gleich wie groß der Altersunterschied ist, du hast nie - NIE ein Recht jemanden gegen seinen Willen derart anzufassen. Oder meinst du ein unter 21 Jähriger kann jetzt einfach jeden 17-jährigen mal aus Jux und Tollerei in den Schritt fassen?

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das nicht so oder so strafbar gewesen wäre. Ich weiß ja nicht, warum der Typ das gemacht hat. Vielleicht wollte er ja gucken, ob mein Freund darauf "anspringt". :rolleyes:

Also eigentlich wollte ich doch nur meine Fragen beantwortet haben! :heul:
Also fällt das jetzt unter Beleidigung, oder was?
 
Würde eher sagen das gilt als Belästigung eines Minderjährigen. Da sieht das Strafrecht ganz anders aus. Die schwere der Tat hängt da voll von den Alter des Opfers ab.
Ich finde es gut das ihr das bei der Polizei angezeigt habt. 90% solcher und noch schlimmerer Fälle werden Nicht mal gemeldet.
Auch wenn die Anzeige nichts bringt, was ich aber nicht glaube, zeigt ihr diesen Mann das er seine Grenzen Überschritten hat und ihr euch nicht gefallen last.
 
Boah ihr schmeißt hier Begriffe in den Raum ohne annähernd deren Bedeutung zu kennen. (Wie Fuchur schon sagt CSI und Co. lassen grüßen^^) Ich weiß echt nicht, ob ich darüber eher lachen oder weinen soll ...

Elenaor schrieb:
Also ich hätte ja die Hose aufbewahrt. Ist doch ein guter Beweis für seine Version. Normalerweise wird ja zumindest bei Vergewaltigungen immer ein Abstrich gemacht.
Ein Abstrich kannst du entweder von Schleimhäuten oder offenen Wunden machen, aber garantiert nicht von ner Hose. Und hast du eigentlich ne Ahnung wie teuer und aufwendig sowas ist?? Mal abgesehn davon, dass sicher bei jedem Einbruch, Körperverletzung, Betätscheln etc. eine DNA Probe genommen wird und die halbe Stadt zur Probenabgabe gebeten wird. Wenn ihr solch einen Aufstand wegen solche einer vergleichsweise Lapalie machen wollt, dann würden sicher einige schwere Verbrechen nicht aufgeklärt werden, denn für die Untersuchung dieser wäre ja keine Zeit mehr. Muss sich ja jeder um so kleine Fische kümmern.^^
Sorry, aber denkt doch mal ein wenig logisch.

Fuchur schrieb:
Und das wird in diesem Falle was ja wahrscheinlich auf sexuelle Belästigung rausläuft, so unangenehm wie es auch für den Betroffenen sein mag, sicherlich nie vorkommen.
Sexuelle Belästigung ist übrigens eine Form der Diskriminierung des anderen Geschlechts. Sprich wenn z.B. Männer Frauenwitze reißen oder Frauen hinterherpfeifen. ;)
blauefee1976-1 schrieb:
Würde eher sagen das gilt als Belästigung eines Minderjährigen. Da sieht das Strafrecht ganz anders aus. Die schwere der Tat hängt da voll von den Alter des Opfers ab.
Japp - ich stimme dir zu. Da sieht das Strafrecht ganz anders aus, es gibt nämlich keinen rechtlichen Belang für Belästigung. :p
Es ist rechtwidrig jedoch kein Sraftatbestand. Informiert euch doch erstmal über die Bedeutung mancher Begriffe, bevor ihr diese in den Raum werft. Unter Belästigung fällt z.B. sexuelle Belästigung (Erläuterung oben, bevor wieder jemand auf andere Ideen kommt^^), Mobbing, Rauchen, Ruhestörung, etc.

EmilyRose schrieb:
Also eigentlich wollte ich doch nur meine Fragen beantwortet haben! :heul:
Also fällt das jetzt unter Beleidigung, oder was?
Haste doch nun weitesgehend =)
Nee, im Ernst. Ich würde zur tätlichen Beleidigung tendieren, jedoch wird sich ,wie JeWns schon anmerkte, hier kaum jemand finden, der das ganz genau sagen kann, da die Leute hier nur mit eigenen Erfahrungen an die Sache rangehen können oder subjektive Ansichten äußern, die somit nicht verbindlich sind. Und gerade die Subjektivität zu diesem Thema, ist bei vielen hier sehr realitätsfern. :rolleyes:

Auch wenn das hier womöglich einen gewissen Unterhaltungswert hat, so wirst du über einen Anwalt wohl eher in Erfahrung bringen, wie das genau zu bewerten ist.
 
Sexuelle Belästigung ist übrigens eine Form der Diskriminierung des anderen Geschlechts. Sprich wenn z.B. Männer Frauenwitze reißen oder Frauen hinterherpfeifen. ;)

Ich kann doch auch Männer sexuell belästigen? Gehe ich dann straffrei aus? :confused:
 
Hab mal die Sache hier durchgelesen, und muss sagen, das mir so Fälle leider nicht unbekannt sind. Bei und auf der Bahnhofstoilette passiert sowas leider öfter. Dort in dem bereich baggert unter anderem auch sonstwo in der Stadt ein über 60-jähriger vom anderen Ufer 14-15-jährige an, ob sie sich nicht mal ein paar € zusätzlich verdienen möchten.
Bin auch schon belästigt worden, einmal wollt einer mit nem Taschenspiegel über die Trennwand der Kabine spannen, ein anderes mal hat sich einer als ich am Urinal war in eindeutiger Pose hinter mich gestellt, und zwar mit ziemlich gespannter Hose. Hab allerdings in dem Moment etwas überreagiert, und...Klitschko lässt grüssen. Der hätte mich anzeigen können wegen Körperverletzung, hab aber nie was gehört, hat wohl selber Dreck am Stecken, so dass ihm die Polizei nicht geglaubt hätte. Die meisten von denen sind soweit ich weiss eh Stadtbekannt, was deren Verhalten betrifft.
 
Ich kann doch auch Männer sexuell belästigen? Gehe ich dann straffrei aus? :confused:
Die Antwort zur zweiten Frage steht eigentlich bereits oben.
tuskey schrieb:
es gibt nämlich keinen rechtlichen Belang für Belästigung. Es ist rechtwidrig jedoch kein Sraftatbestand.
d.h du gehst so oder so straffrei aus. Eine nicht straffreie Ausnahme davon ist höchstens das "Stalking". Aber das ist wieder eine besondere Form der Belästigung.

Zur ersten Frage: Ahm .. das würde ich als schwierig betrachten. =)
Sexuell heißt in diesem Fall "auf das Geschlecht bezogen". Diskrimierung bedeutet ja einen anderen in seiner Wertigkeit herabsetzen. Eine sexuelle Diskriminierung bedeutet also eine Herabwürdigung aufgrund anderen Geschlechts. Das ist gleichgeschlechtlich wohl nicht machbar, es sei denn - rein hypothetisch vielleicht - wenn man transsexuell ist.;)
 
Ich denke du machst einen Fehler, wenn du auf das Geschlcht bezogen mit auf das andere Geschlecht bezogen gleichsetzt.

Machst du Jura im 4. Semester oder was? ;)
 
Ich denke du machst einen Fehler, wenn du auf das Geschlcht bezogen mit auf das andere Geschlecht bezogen gleichsetzt.
Ok, dann erklär mir mal bitte, wie ich jemanden aufgrund seines Geschlechts eine Minderwertigkeit gegenüber meiner eigenen Person vermitteln kann, wenn er dem gleichen Geschlecht, wie ich angehört. :confused:
Machst du Jura im 4. Semester oder was? ;)
Nein, BWL im 4. =) =) Ich bewege mich zwar hauptsächlich im BGB und HGB und nicht im StGB, aber man lernt da mitunter auch Gesetzestexte richtig zu lesen und zu deuten und vor allem nicht willkürlich irgendwelche sinnwidrigen Bedeutungen miteinander zu vermischen.
 
Irgendwie glaube ich nicht, dass es sein kann, denn das Gesetz hätte eine Lücke, wenn Schwule andere Männer einfach so belästigen können würden.
Wieso hat es eine Lücke? Nochmals - jede Form der Belästigung ist rechtswidrig. Ob ich nun andere permanent am Telefon nerve oder Menschen angrabe spielt keine Rolle. Entscheidend für die Belästigung ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend empfunden wird.

Die sexuelle Belästigung ist nunmal als geschlechtsbezogene Diskriminierung ausgelegt (feststehende Definition). Du würdest ja auch nicht sagen ein Würfel sei rund, weil rund nunmal alles andere als die Definition von eckig ist.

Worauf ich hinaus will. Auch wenn keine sexuelle Belästigung vorliegt, ist es dennoch eine Form der Belästigung und somit rechtswidrig. Man muss immer darauf achten, worauf sich das sexuell bezieht. Sexuell ist nicht immer mit sexuellen Absichten und Handlungen gleichzusetzen, denn wie oben bereits erwähnt bezieht es sich her rein auf das Geschlecht.
 
Ok, dann erklär mir mal bitte, wie ich jemanden aufgrund seines Geschlechts eine Minderwertigkeit gegenüber meiner eigenen Person vermitteln kann, wenn er dem gleichen Geschlecht, wie ich angehört. :confused:

Willst du damit sagen ich kann keinem Mann ein Gefühl der Minderwertigkeit beibringen? :confused:
 
So wie ich das gesehen habe, hat die Threaderstellerin bereits einen Thread in dem Forum, das sich speziell auf solche Themen bezieht, eröffnet.
Wollte ich nur einmal anmerken, ehe das hier noch ausufert...
 
Elenaor schrieb:
man kann jeden Menschen umbringen und kommt straffrei davon, wenn man nicht so dämlich ist offensichtliche Methoden zu nehmen.
Theoretisch könnte man das durchaus - praktisch kanns natürlich auch in die Hose gehen. ;) Ändert aber nichts an der Tatsache, dass rund jeder 2. Tod durch Fremdeinwirkung unentdeckt bleibt.

Bzgl Finanzierung kann ich dir nicht 100% zustimmen. Angenommen eine alte Frau wird tot mit Genickbruch am Fuße einer Treppe gefunden. Es gibt keine Spuren und Hinweise auf einen Kampf oder Streit, also geht man von einem unglücklichen Sturz aus. Tatächlich wurde sie aber von ihrem Sohn vorsätzlich hinuntergeschubst. Selbst wenn nun mehr Geld in der Kasse wär - ohne den geringsten Hinweis auf Fremdeinwirkung - wie willst du das beweisen?

Eleanor schrieb:
Es werden nur 2-3% der Todesfälle obduziert, der Rest kriegt Herzversagen etc auf den Totenschein und fertig.
Dem entgegen stelle ich mal § 2 des Grundgesetzes:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Dieses Recht gilt auch nach dem Tode. Solang es keine äußeren Anzeichen auf Gewalt- oder Fremdeinwirkung gibt, die einen Tod herbeigeführt haben könnten, so kann auch schlecht ein Obduktion vom Gesetzgeber gefordert werden. Wenn der Rentner nicht gerade eh schon kurz davor ist über den Jordan zu treten und er eigentlich noch top fit und am nächsten Tag auf einmal tot ist, dann kann man davon ausgehen, dass was faul ist. Aber ohne diese Infos, wie soll da rein äußerlich ein Arzt feststellen, ob alles mit rechten Dingen zuging? Und muss man immmer mutmaßen, dass ein Tod nicht natürlicher Ursache ist? Natürlich triffts vermehrt die Rentner, weil man ab nem gewissen Alter eben davon ausgeht, dass man stirbt. Bei nem 30-jährigen würde wohl keiner ohne Krankheitsgeschichte auf natürlichen Tod spekulieren.

Das Problem liegt dann nicht im unterfinanzierten Rechtswesen, denn die Erstfestellung macht i.d.R. der Arzt (unter normalen Umständen). Zu dieser Festellung - auch Leichenschau genannt - ist jeder Arzt niedergelassene verpflichtet d.h. es gibt niemanden, der sich bei Auferlegung davor drücken kann. Die Vergütung hierfür beträgt allerdings nur etwa 15 € und bei dem Aufwand gehen dann manche nicht mit der nötigen Sorgfalt vor. Zwar liegen die Strafen für eine nicht sachgerechte Untersuchung bei etwa 10.000 €, aber wie oft kommt es vor, dass die ärztliche Entscheidung angezweifelt wird. Somit sollte man vielleicht eher da mal finanziell nachhelfen.

Eine Ausnahme vom oben genannten sind die Angehörigen, die ebenso eine Obduktion durchführen lassen können. Jedoch muss diese vom Arzt, der die Leichenschau durchgeführt hat, veranlasst werden - Sprich wenn der sagt es ist ein natürlicher Tod, kann er dennoch im Interesse der Angehörigen mit deren Zustimmung eine pathologisches Institut beauftragen. Ohne Zustimmung des Arztes kannst du jedoch glaub ich nicht selbst einfach die Leiche wegkarren und obduzieren lassen. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so werden die Kosten meist von einem Träger übernommen. (Krankenhaus hat Gewinn durch Qualitätssicherung). Anderweitig müssen die Kosten von den Angehörigen getragen werden.


JeWns schrieb:
Willst du damit sagen ich kann keinem Mann ein Gefühl der Minderwertigkeit beibringen? :confused:
Lies doch bitte mal richtig. Eine Diskrimierung aufgrund des Geschlechts heißt du bist Mann und alles was nicht Mann ist, ist in deinen Augen nichts wert (bzw. weniger). Da es nur die Alternative Mann oder Frau gibt, ist nach deiner Ansicht Frau nichts wert. Wenn du selbt sagst Mann ist nichts wert, dann kannst du dich nicht über andere stellen, sondern ihr seid auf einer Ebene, das ist keine Diskriminierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum mußten meine Vorgesetzten mich dann fragen, wenn sie etwas an meiner Uniform richten wollten? <.<''
Hast du gelesen was eine Körperverletzung ist?? Ich glaube nicht wirklich, sonst würdest du mit gesundem Menschenverstand nicht ernsthaft Anfassen mit Körperverletzung gleichsetzen wollen.

Also wenn du zur Polizei gehst und z.B. eine Anzeige wegen Körperverletzung aufgibst, weil dein Sportlehrer dir Hilfestellung gegeben hat, oder du aus Versehen in der Fußgängerzone von einem Passanten gestreift wurdest, lachen die dich höchsten aus.
Wir sind hier ja schließlich nicht im Amiland. Ansonsten muss ich hier doch auch mal ne Anzeige wegen Körperverletzung machen, denn das Lesen dieser Fülle an Absurdität bereitet mir Kopfschmerzen.^^

Das Anfassen ohne Zustimmung ist ein unzulässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Mehr nicht. Schluss - Aus - Ende - Basta. Sofern du dennoch weiter anderer Auffassung bist, lasse ich mich gerne von dir mittels einer gültigen Gesetzesfassung und deren Darlegung überzeugen. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay, jetzt hab ich mal meine vieljährige Erfahrung mit Gesetzestexten hervorgekramt.

Sexuelle Belästigung ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde verletzt. Dieser Begriff kommt im Beschäftigungsschutzgesetz vor, ist im StGB nicht vorhanden. Die Begrifflichkeit, daß Sexuelle Belästigung eine Form von Belästigung ist, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt, beinhaltet nicht nur eine Mann-Frau oder Frau-Mann-Konstellation, sondern selbstverständlich auch Mann-Mann und Frau-Frau-Konstellationen.

Hier anwendbar sind Beleidigung (§§185 StGB) und Körperverletzung (§§ 87 StGB).

Begnnen wir mit der Beleidigung:
Strafbar ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.

Was im Fall deines Freundes bedeutet, daß er wie ein Stück Fleisch, ein Stricher o.ä. behandelt wurde.

Es sind drei Begehungsformen der Beleidigung möglich, von denen eine die Beleidigung mit Tätlichkeit (z. B. unsittliches Berühren/Anfassen [Beleidigung mit sexuellem Hintergrund)) ist.

Was zutrifft, da dein Freund begrabscht wurde.

Die Beleidigung im engeren Sinne wird durch §§ 185 StGb unter Strafe gestellt. Die Strafandrohung lautet:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist also die mögliche Strafe, die den Täter erwaretet.

Tritt die Beleidigung mit einer unmittelbar auf den Körper gerichteten Einwirkung zusammen („tätliche Beleidigung"), so liegt häufig – aber nicht notwendig – eine Körperverletzung vor, die in Tateinheit zur Beleidigung steht.

Vorsätzliche Körperverletzung
Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Dass das Opfer Schmerzen erleidet ist dabei nicht nötig.

Die Sache mit dem Wohlbefinden bedeutet im Klartext psychische Beeinträchtigung, was sich z.B. durch Panikattacken, wenn er öffentliche Toiletten benutzt und jemand eintritt, äußern könnte.
Wichtig ist, daß keine körperlichen Schmerzen entstanden sein müssen. Wenn dein Freund nach diesem Erlebnis aber psychische Probleme entwickeln würde (was so ungewöhnlich nicht ist), könnte er den Täter auch wegen Körperverletzung belangen.

Ist damit alles klar?
 
Lies doch bitte mal richtig. Eine Diskrimierung aufgrund des Geschlechts heißt du bist Mann und alles was nicht Mann ist, ist in deinen Augen nichts wert (bzw. weniger). Da es nur die Alternative Mann oder Frau gibt, ist nach deiner Ansicht Frau nichts wert. Wenn du selbt sagst Mann ist nichts wert, dann kannst du dich nicht über andere stellen, sondern ihr seid auf einer Ebene, das ist keine Diskriminierung.

So ist das Gesetz mit Sicherheit nicht ausgelegt. Ich kann ein Mann sein und trotzdem einen Mann diskriminieren. Man stelle zum Beispiel vor ich wäre der Personlachef einer Fluggesellschaft und es werden neue Flugbegleiter gesucht. Weil nun davon ausgegangen wird, dass die Passagiere eher Stewardessen als Stewards haben wollen, stelle ich Männer bei sonst gleicher Qualifikation grundsätzlich nicht ein. --> Diskriminierung von Mann gegen Mann.
 
Anzeigen sollte er ihn auf alle fälle.es wird sicher aussage gegen aussage stehen aber er sollte es auf jeden fall versuchen..es geht dabei ja schon um belästigung(sexuelle)..sag ihm das er zur polizei gehen soll und dann wird sich rausstellen ob die was machen können oder nciht
 
Vielen Dank, Jimmy Rotten! :)

Ich habe nochmal mit meinem Freund gesprochen: Er sagt, dass er auf jeden Fall Anzeige erstatten wird.
vbmenu_register("postmenu_2825453", true);
 
Vielen Dank, Jimmy Rotten :)

Mit freundlichen Grüßen

knrf

P.S.: Ich habe heute einen Freund gefragt, der Jura studiert hat. Der hat auch gesagt das wäre Körperverletzung.
 
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