xxSimGirlxx
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oh man ich glaub bei mir spinnt grad alles sorry *rotwerd*
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Was spielt denn das bitte für eine Rolle?? Ganz gleich wie groß der Altersunterschied ist, du hast nie - NIE ein Recht jemanden gegen seinen Willen derart anzufassen. Oder meinst du ein unter 21 Jähriger kann jetzt einfach jeden 17-jährigen mal aus Jux und Tollerei in den Schritt fassen?EmilyRose schrieb:Sind sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und 17jährigen erlaubt? Ich dachte immer, dass das nur erlaubt wäre, wenn der Partner noch unter 21 ist?!
knrf schrieb:Der Typ hat Deinen Freund ja wohl angefaßt. Ich hoffe Dein Freund hat seine Hose noch nicht gereinigt. Auf jedenfall ist "Anfaßen" ohne den betreffenden vorher um Erlaubnis zu fragen Körperverletzung.
Also ich hätte ja die Hose aufbewahrt. Ist doch ein guter Beweis für seine Version. Normalerweise wird ja zumindest bei Vergewaltigungen immer ein Abstrich gemacht.
Was spielt denn das bitte für eine Rolle?? Ganz gleich wie groß der Altersunterschied ist, du hast nie - NIE ein Recht jemanden gegen seinen Willen derart anzufassen. Oder meinst du ein unter 21 Jähriger kann jetzt einfach jeden 17-jährigen mal aus Jux und Tollerei in den Schritt fassen?
Also eigentlich wollte ich doch nur meine Fragen beantwortet haben!
Also fällt das jetzt unter Beleidigung, oder was?
Ein Abstrich kannst du entweder von Schleimhäuten oder offenen Wunden machen, aber garantiert nicht von ner Hose. Und hast du eigentlich ne Ahnung wie teuer und aufwendig sowas ist?? Mal abgesehn davon, dass sicher bei jedem Einbruch, Körperverletzung, Betätscheln etc. eine DNA Probe genommen wird und die halbe Stadt zur Probenabgabe gebeten wird. Wenn ihr solch einen Aufstand wegen solche einer vergleichsweise Lapalie machen wollt, dann würden sicher einige schwere Verbrechen nicht aufgeklärt werden, denn für die Untersuchung dieser wäre ja keine Zeit mehr. Muss sich ja jeder um so kleine Fische kümmern.^^Elenaor schrieb:Also ich hätte ja die Hose aufbewahrt. Ist doch ein guter Beweis für seine Version. Normalerweise wird ja zumindest bei Vergewaltigungen immer ein Abstrich gemacht.
Sexuelle Belästigung ist übrigens eine Form der Diskriminierung des anderen Geschlechts. Sprich wenn z.B. Männer Frauenwitze reißen oder Frauen hinterherpfeifen.Fuchur schrieb:Und das wird in diesem Falle was ja wahrscheinlich auf sexuelle Belästigung rausläuft, so unangenehm wie es auch für den Betroffenen sein mag, sicherlich nie vorkommen.
Japp - ich stimme dir zu. Da sieht das Strafrecht ganz anders aus, es gibt nämlich keinen rechtlichen Belang für Belästigung.blauefee1976-1 schrieb:Würde eher sagen das gilt als Belästigung eines Minderjährigen. Da sieht das Strafrecht ganz anders aus. Die schwere der Tat hängt da voll von den Alter des Opfers ab.
Haste doch nun weitesgehendEmilyRose schrieb:Also eigentlich wollte ich doch nur meine Fragen beantwortet haben!
Also fällt das jetzt unter Beleidigung, oder was?
Sexuelle Belästigung ist übrigens eine Form der Diskriminierung des anderen Geschlechts. Sprich wenn z.B. Männer Frauenwitze reißen oder Frauen hinterherpfeifen.
Die Antwort zur zweiten Frage steht eigentlich bereits oben.Ich kann doch auch Männer sexuell belästigen? Gehe ich dann straffrei aus?
d.h du gehst so oder so straffrei aus. Eine nicht straffreie Ausnahme davon ist höchstens das "Stalking". Aber das ist wieder eine besondere Form der Belästigung.tuskey schrieb:es gibt nämlich keinen rechtlichen Belang für Belästigung. Es ist rechtwidrig jedoch kein Sraftatbestand.
Ok, dann erklär mir mal bitte, wie ich jemanden aufgrund seines Geschlechts eine Minderwertigkeit gegenüber meiner eigenen Person vermitteln kann, wenn er dem gleichen Geschlecht, wie ich angehört.Ich denke du machst einen Fehler, wenn du auf das Geschlcht bezogen mit auf das andere Geschlecht bezogen gleichsetzt.
Nein, BWL im 4. Ich bewege mich zwar hauptsächlich im BGB und HGB und nicht im StGB, aber man lernt da mitunter auch Gesetzestexte richtig zu lesen und zu deuten und vor allem nicht willkürlich irgendwelche sinnwidrigen Bedeutungen miteinander zu vermischen.Machst du Jura im 4. Semester oder was?
Wieso hat es eine Lücke? Nochmals - jede Form der Belästigung ist rechtswidrig. Ob ich nun andere permanent am Telefon nerve oder Menschen angrabe spielt keine Rolle. Entscheidend für die Belästigung ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend empfunden wird.Irgendwie glaube ich nicht, dass es sein kann, denn das Gesetz hätte eine Lücke, wenn Schwule andere Männer einfach so belästigen können würden.
Ok, dann erklär mir mal bitte, wie ich jemanden aufgrund seines Geschlechts eine Minderwertigkeit gegenüber meiner eigenen Person vermitteln kann, wenn er dem gleichen Geschlecht, wie ich angehört.
Theoretisch könnte man das durchaus - praktisch kanns natürlich auch in die Hose gehen. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass rund jeder 2. Tod durch Fremdeinwirkung unentdeckt bleibt.Elenaor schrieb:man kann jeden Menschen umbringen und kommt straffrei davon, wenn man nicht so dämlich ist offensichtliche Methoden zu nehmen.
Dem entgegen stelle ich mal § 2 des Grundgesetzes:Eleanor schrieb:Es werden nur 2-3% der Todesfälle obduziert, der Rest kriegt Herzversagen etc auf den Totenschein und fertig.
Lies doch bitte mal richtig. Eine Diskrimierung aufgrund des Geschlechts heißt du bist Mann und alles was nicht Mann ist, ist in deinen Augen nichts wert (bzw. weniger). Da es nur die Alternative Mann oder Frau gibt, ist nach deiner Ansicht Frau nichts wert. Wenn du selbt sagst Mann ist nichts wert, dann kannst du dich nicht über andere stellen, sondern ihr seid auf einer Ebene, das ist keine Diskriminierung.JeWns schrieb:Willst du damit sagen ich kann keinem Mann ein Gefühl der Minderwertigkeit beibringen?
Anfassen gleich Körperverletzung?
Hast du gelesen was eine Körperverletzung ist?? Ich glaube nicht wirklich, sonst würdest du mit gesundem Menschenverstand nicht ernsthaft Anfassen mit Körperverletzung gleichsetzen wollen.Warum mußten meine Vorgesetzten mich dann fragen, wenn sie etwas an meiner Uniform richten wollten? <.<''
Lies doch bitte mal richtig. Eine Diskrimierung aufgrund des Geschlechts heißt du bist Mann und alles was nicht Mann ist, ist in deinen Augen nichts wert (bzw. weniger). Da es nur die Alternative Mann oder Frau gibt, ist nach deiner Ansicht Frau nichts wert. Wenn du selbt sagst Mann ist nichts wert, dann kannst du dich nicht über andere stellen, sondern ihr seid auf einer Ebene, das ist keine Diskriminierung.
UNd ich dachte schon, BWLer können auch Jura erklären.