Legal oder Illegal?

VIVIL

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Dezember 2003
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35
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tja...
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w

Guten Abend,
Ich surfe hin und wieder mal im I-net rum und es werden downloads angeboten oder gewisse Roms bzw Downloadprogramme wo man gewisse Dinge runterladen kann.
Manchmal weiß ich echt nicht, was nun legal ist oder illegal ist.
Lieder runterladen, die schreibgeschützt sind oder so ist devinitiv illegal runterzuladen. Oder Programme die vom eigentlichen Anbieter keine Freeware sind. Das ist mir alles klar. Aber wie sieht es eig mit Liedern aus die z.b. von Seiten angeboten werden, die von den eigenen Künztlern sind. Ist das Legal?
Oder Emultator mit passende Roms. Mal lese ich, dass es legal ist einen Rom runter zu laden, wenn man das jeweilige Spiel zu Hause besitzt. Ein anderes mal lese ich, dass es komplett Illegal ist. Was nun?
Oder das Mitschneiden von Radiosendern die über das I-net übertragen werden. Bei Winamp gibt es ein Programm, das das möglich macht, doch ist das ebenfalls illegal? Ich habe mich versucht zu informieren über das I-net. Bisher habe ich nur gelesen dass es legal wäre doch ist das wirklich so?
Manchmal weiß ich wirklich nicht, ob es Gesetzlich wirklich legal ist.
Oder Seiten wo man z.b. 5 GB zu verfügung hat Lieder, Filme , Spieler oder sonst was gegen Bezahlung runterladen darf. Sind solche Seiten auch seriös bzw auch legal? Denn die Preise sind in manchen Fällen wirklich sehr niedrig.
Lauter Fragen auf denen ich keine Antwort habe.

Ich weiß nicht wie es eucht geht... mit Absprache der Mods habe ich die Erlaubnis bekommen, den Thread zu öffenen. Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen.

Grüßle VIVIL :hallo:
 
Eine wirklich Hilfe bin Ich dir wohl nicht. Aber meines Wissens nach, ist das mitschneiden ausm Radio, egal ob im Internet oder mit nem Kassettenrecorder legal.
Wie heißt den da das Programm von Wimamp? Von dem hab Ich noch nie gehört.
Von den Seiten der Künstler runterzuladen, müsste auch legal sein. Immerhin stellen sie es selbst zu Verfügung.
Von Shareware (Limewire, Baershare) würd Ich die Finger lassen. Das runterladen an sich ist legal. Allerdings kann man sich nicht anmelden, ohne das andere von deinem Pc runterladen können, was wiederum illegal ist.
 
Das Mitschneiden von Sendungen ist legal - dafür bezahlt man ja die GEZ.
Wenn ein Künstler auf seiner eigenen HP seine Songs (oder was auch immer) frei zum Runterladen anbietet, ist es auch legal.
 
Eine wirklich Hilfe bin Ich dir wohl nicht. Aber meines Wissens nach, ist das mitschneiden ausm Radio, egal ob im Internet oder mit nem Kassettenrecorder legal.
Wie heißt den da das Programm von Wimamp? Von dem hab Ich noch nie gehört.
Von den Seiten der Künstler runterzuladen, müsste auch legal sein. Immerhin stellen sie es selbst zu Verfügung.
Von Shareware (Limewire, Baershare) würd Ich die Finger lassen. Das runterladen an sich ist legal. Allerdings kann man sich nicht anmelden, ohne das andere von deinem Pc runterladen können, was wiederum illegal ist.

Das Programm heißt Streamripper. Das Ding ist echt klasse. Tut die Lieder automatisch schneiden und automatisch benennen.
http://streamripper.sourceforge.net/
 
Das Mitschneiden von Sendungen ist legal - dafür bezahlt man ja die GEZ.
Na, woanders sind sie da doch auch nicht so zimperlich. Beispiel:

- Ich zahle Urheberrechtsgebühren für meinen Brenner, um eventuelle Raubmordkopien pauschal abzugelten. Man könnte ja...
- Ich zahle Urherberrechtsgebühren auf jeden CD-Rohling, um eventuelle Raubmordkopien pauschal abzugelten. Man könnte ja...
- Ich kaufe mir eine Musik-CD mit DRM* und kann/darf dann die Kopie, für deren Fall ich vorher eine Pauschale abgedrückt habe, nicht anlegen. Aber Hauptsache GEZahlt. :naja:

________
*: Ich selbst natürlich nicht, aber so CDs werden ja tatsächlich gekauft von Leuten.
 
Soweit ich weiss (bin leider kein Anwalt), ist es nicht strafbar, die Musikstreams der Internetradiostationen zu speichern. Die sind sehr verlustbehaftet und damit nicht mit dem Original identisch. So wie früher die Aufnahme mit dem Kassettenrekorder.
Nur das downloaden eines 1:1 - Images einer CD oder eine Musikstückes ist belangbar.

Aber ich bin kein Anwalt:rolleyes: Mein Wissen beruft sich auf das BGB soweit ich es verstehe.


Cheers
hobome
 
Ich finde das mitschneiden von Radiosendern echt klasse. Man sucht sich einen Sender raus in eine bestimmte Musik richtung die man gerne hört und man schneidet einfach mit und am Ende lässt man sich überraschen und kan die ganze Lieder durchhören.

Weiter Frage. Z.B. die Seite www.chip.de kann ich mich darauf verlassen dass hier alles legal abläuft?
 
Soweit ich weiss (bin leider kein Anwalt), ist es nicht strafbar, die Musikstreams der Internetradiostationen zu speichern. Die sind sehr verlustbehaftet und damit nicht mit dem Original identisch.
Das kommt auf den Radiosender an - es gibt durchaus Webradios, die ihre Musik mit 192 kb/s senden. ;) Auch per Kabel oder Satellit werden die Sendungen digital in hoher Qualität ausgestrahlt, und natürlich darf man mit seinem Festplatten-Receiver (oder was auch immer) auch eine qualitativ hochwertige digitale Aufnahme machen. Die Musikindustrie fordert ja weiterhin lauthals, die Privatkopie praktisch zu verbieten, aber das läßt sich nunmal nicht mit der Tatsache vereinbaren, daß wir beim Kauf Gema-Gebühren für alle aufnahmefähigen Geräte sowie Aufzeichnungsmedien mitbezahlen. Für das alleinige Herunterladen eines Musiktitels wurde meines Wissens noch niemand belangt, aber wie erwähnt bieten die gängigen Tauschbörsen-Programme eine Datei schon dann an, wenn der Download noch gar nicht komplett ist - und ein Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist definitiv illegal und wird auch verfolgt.
 
Weiter Frage. Z.B. die Seite www.chip.de kann ich mich darauf verlassen dass hier alles legal abläuft?

Kurze Antwort: ja. :)

Ebenso ist das Runterladen eines sog. Emulators nicht illegal. Mit den dazugehörenden Roms allerdings ist es wieder eine andere Sache, es gibt Seiten, die bieten Roms an, die "abandonware" sind, also Spiele,deren Lizenz vom Lizenzgeber her abgelaufen ist, da sie älter als zB 10 Jahre sind. Diese Lizenzen sind somit "frei" und die betreffenden Spiele sind als Abandonware eingestuft. Diese herunterzuladen ist (momentan noch) nicht illegal.

Absolutes No-Go und illegal ist,das weiß mittlerweile hoffentlich jeder, die Benutzung von Filesharing-Agents und -Portalen. ;)
 
es gibt Seiten, die bieten Roms an, die "abandonware" sind, also Spiele,deren Lizenz vom Lizenzgeber her abgelaufen ist, da sie älter als zB 10 Jahre sind. Diese Lizenzen sind somit "frei" und die betreffenden Spiele sind als Abandonware eingestuft. Diese herunterzuladen ist (momentan noch) nicht illegal.
Das ist so nicht richtig. Mit Lizenzen hat das nichts zu tun, denn das Urheberrecht greift hier immer noch. "Abandonware" bedeutet lediglich, daß das betreffende Spiel für den Hersteller nicht mehr kommerziell interessant ist, also nicht mehr im Handel angeboten wird und auch kein Support mehr vorhanden ist. In der Regel werden die Hersteller also so ein Angebot nicht mehr rechtlich verfolgen, ganz legal ist es aber trotzdem nicht.
 
Absolutes No-Go und illegal ist,das weiß mittlerweile hoffentlich jeder, die Benutzung von Filesharing-Agents und -Portalen. ;)
Von der ständigen Nachplapperei wird's keinen Deut wahrer:

Filesharing-Programme sind ein Hilfsmittel für den Datentransfer, wie Dein Auto ein Hilfsmittel für die Fortbewegung ist - dementsprechend illegal sind beide, nämlich 0% illegal und 100% legal.

Doch so, wie es im Auto darauf ankommt, wo und wie Du fährst, kommt es beim Filesharing darauf an, was Du herunterlädtst und anbietest. Solange das kein Urheberrechtsblablubb ist, sondern z.B. selbst geschriebene Texte, Urlaubsvideos, Public Domain-Bildersammlungen, Linux-Images oder ähnliches, ist das natürlich 100 % legal.

Bloß weil für manche Verbrechen Autos als Fluchtwagen benutzt werden, ist doch auch nicht das Auto illegal, sondern das Verbrechen.

Lasst Euch doch nicht diesen hirnlosen Propagandamüll von der Medienindustrie aufschwatzen. Benutzt lieber Brain v1.0.
 
Wunderbar, ein passender Thread für meine Frage: Wie legal ist es denn jetzt zB per Instant Messenger mp3s oder ganze Alben zu verschicken? Damit verliert die Musikindustrie ja sicher auch ziemlich viel Geld ._.
 
Wunderbar, ein passender Thread für meine Frage: Wie legal ist es denn jetzt zB per Instant Messenger mp3s oder ganze Alben zu verschicken? Damit verliert die Musikindustrie ja sicher auch ziemlich viel Geld ._.

Hmm über dieses Thema habe ich mich bei einer sich bietenden Gelegenheit ob ihrs glaubt oder nicht mit unserer Bundesjustizministerin Frau Zypries gesprochen. Solange es als Privatkopie eingestuft wird, ist in Ordnung. Privatkopien können auch für Freunde gemacht werden. zB wenn du jemandem zum Geburtstag eine Sammlung der Lieblingslieder brennst. Illegal wird es sofort sobald Geld im Spiel ist. Also wenn als Gegenleistung für das verschicken der Lieder und Alben Geld verlangt wird, da du dann kommerzielle Interessen vervolgst. Aber solange (in Maßen) nur an Freunde verschickt wird, geht das rechtlich klar.
 
Guten Abend,
Ich surfe hin und wieder mal im I-net rum und es werden downloads angeboten oder gewisse Roms bzw Downloadprogramme wo man gewisse Dinge runterladen kann.
Die Programme an sich, sind nicht illegal. Doch das Filesharing, das dort betrieben wird ist illegal.
Bei Musik ist es bis jetzt noch so, das sich nur der Uploader (also der, der das Lied bereit stellt) strafbar macht und nicht der Downloader (bis jetzt noch, eine Gesetzesänderung soll im Frühjahr 2008 kommen).
Wenn du jetzt aber meinst, du lädst nur die Lieder und machst dich nicht strafbar, dann schau bitte erst in den Optionen des jeweiligen Programm nach, ob dort nicht eine Einstellung automatisch drinnen ist, die erlaubt, das andere User das Lied von dir beziehen können. Somit machst du dich unwissend strafbar.
Wie das allerdings bei Filmen und Spielen aussieht, weiß ich nicht. Aber Filme, die generell schon vom Ersteller als Freeware download angeboten werden (zB Kurzfilme über eine Firma oder der gleichen) dürften kein Problem sein.

Manchmal weiß ich echt nicht, was nun legal ist oder illegal ist.
Lieder runterladen, die schreibgeschützt sind oder so ist devinitiv illegal runterzuladen. Oder Programme die vom eigentlichen Anbieter keine Freeware sind. Das ist mir alles klar. Aber wie sieht es eig mit Liedern aus die z.b. von Seiten angeboten werden, die von den eigenen Künztlern sind. Ist das Legal?
Wie oben schon beschrieben, ist es bis jetzt noch legal die herunter zu laden. Aber halte dich dabei am laufenden, ob sich an der Gesetzeslage etwas ändert. Programme zu downloaden, die keine Freeware sind und von anderen Nutzern ohne Endgeld angeboten werden, ist grundsätzlich illegal.
Bei Liedern, die ohne Endgeld von den Künstlern angeboten werden, sind legal. Auch wenn du sie bei den Programmen downloadest. Da macht sich, denke ich jedenfalls, der Uploader strafbar, da er ohne die Genehmigung des Künstlers dieses Lied anbietet.

Oder Emultator mit passende Roms. Mal lese ich, dass es legal ist einen Rom runter zu laden, wenn man das jeweilige Spiel zu Hause besitzt. Ein anderes mal lese ich, dass es komplett Illegal ist. Was nun?
Laut Gesetz darfst du von Spielen und Filmen jeweils eine Sicherheitskopie erstellen. Dazu gehört aber nicht, den Film oder das Spiel aus dem Netz zu laden. Aber ich habe schon Urteile gesehen, wo der Richter das Verfahren eingestellt hat, weil er gesehen hat, das der Angeklagte das Spiel Original besessen hat.
Emulatoren müssten legal sein, weil sie eig. fast genauso funktionieren wie Virtuelle Laufwerke.

Oder das Mitschneiden von Radiosendern die über das I-net übertragen werden. Bei Winamp gibt es ein Programm, das das möglich macht, doch ist das ebenfalls illegal? Ich habe mich versucht zu informieren über das I-net. Bisher habe ich nur gelesen dass es legal wäre doch ist das wirklich so?
Manchmal weiß ich wirklich nicht, ob es Gesetzlich wirklich legal ist.
Das Mitscheiden bzw Aufnehmen von Radiosendern oder bestimmten Liedern bei YouTube ist nicht illegal. Solange du sie nicht an dritte weiter gibst.

Es ist ziemlich verwirrend, weil man echt manchmal nicht weiß, obs Legal oder Illegal ist. Typisch dt. Gesetze ;)

Oder Seiten wo man z.b. 5 GB zu verfügung hat Lieder, Filme , Spieler oder sonst was gegen Bezahlung runterladen darf. Sind solche Seiten auch seriös bzw auch legal? Denn die Preise sind in manchen Fällen wirklich sehr niedrig.
Lauter Fragen auf denen ich keine Antwort habe.
Illegal. Es sei denn, diese Seiten verfügen nur über Freeware. Durch die Bezahlung ist es manchmal gewährleistet, das deine IP-Adresse verfälscht wird, du also somit Anonym bist. Aber darauf würde ich nicht pochen.

Und noch was:
Jeder kennt sicherlich Rapidshare. Wer dort Musik, Spiele oder Filme lädt, macht sich durch eine Gesetzeslücke nicht Strafbar. Nur der Uploader. Dagegen wurde jedoch geklagt, aber Rapdishare legt immer Berufung ein. Man sollte sich dennoch weiter darüber informieren.

Sollte ich einen Fehler gemacht haben, bitte sagt es, bevor weitere Irrtümer herum schwirren.

Kenny :hallo:

EDIT: Betreff MSN, ICQ & Co.
Wer dort Filme, Musik und Spiele verschickt und/oder annimmt, macht sich ebenfalls Strafbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wirklich? Versteh ich nicht ganz. Das runterladen ist doch auch illegal oder?
(Rapidshare)
 
..aber eben auch nicht illegal. ;)
Doch das ist es. Auch alte Software, die die Rechteinhaber nicht mehr interessiert, ist noch weit innerhalb der Schutzfristen, daher ist die Verbreitung ein Rechtsverstoß.

Wirklich? Versteh ich nicht ganz. Das runterladen ist doch auch illegal oder?
Ja, selbstverständlich. Das Verbreiten ist nur nochmal ein anderes Kaliber und bisher das Einzige, worauf die Rechteinhaber sich stürzen. Das ist aber eher eine Frage der Firmenpolitik und nicht der Rechtmäßigkeit.


Zum Thema Emulatoren: Die sind vom Urheberrecht nicht betroffen, weil "Hardware" nur in Form von Kunst schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts ist. Für technische Schaltungen und Geräte sind Produktmusterschutz und Patente zuständig und die werden durch eine "Nachstellung in Software" (=Emulator) nicht verletzt.
 
Hmm über dieses Thema habe ich mich bei einer sich bietenden Gelegenheit ob ihrs glaubt oder nicht mit unserer Bundesjustizministerin Frau Zypries gesprochen. Solange es als Privatkopie eingestuft wird, ist in Ordnung. Privatkopien können auch für Freunde gemacht werden. zB wenn du jemandem zum Geburtstag eine Sammlung der Lieblingslieder brennst. Illegal wird es sofort sobald Geld im Spiel ist. Also wenn als Gegenleistung für das verschicken der Lieder und Alben Geld verlangt wird, da du dann kommerzielle Interessen vervolgst. Aber solange (in Maßen) nur an Freunde verschickt wird, geht das rechtlich klar.

Betreff MSN, ICQ & Co.
Wer dort Filme, Musik und Spiele verschickt und/oder annimmt, macht sich ebenfalls Strafbar.

Was denn nun oô ?
 
Ich hab jetzt auch mal ne Frage zu legal/illegal, weil bei dem Kadawer mit den verschiedenen Sachen versteh ich jetzt nicht mehr, wo hinten und vorne ist. :confused:
Darf man jetzt Songs aus Internetradios (oder Musikvideos bei Youtube) aufnehmen und die dann auf seiner Festplatte besitzen?

nd noch was:
Jeder kennt sicherlich Rapidshare. Wer dort Musik, Spiele oder Filme lädt, macht sich durch eine Gesetzeslücke nicht Strafbar.

Das heißt, wenn ich da jetzt die Sims2vollversion runterladen würde, wäre es illegal, aber nicht strafbar oder wie jetzt:confused:

*garnicht mehr durchblick*
 
Was denn nun oô ?

Es ist illegal. Solltest du Spiele, Filme und Musik, die nicht von dir SELBER erstellt wurden (Spiele: selber programmiert; Musik: selbst komponiert; Filme: selbst gedreht) über MSN, ICQ & Co verschicken, machst du dich strafbar.
Auch wenn du privat Filme brennst und weiter gibst, machst du dich strafbar... so habe ich es vom Staat gehört...

Ich hab jetzt auch mal ne Frage zu legal/illegal, weil bei dem Kadawer mit den verschiedenen Sachen versteh ich jetzt nicht mehr, wo hinten und vorne ist. :confused:
Darf man jetzt Songs aus Internetradios (oder Musikvideos bei Youtube) aufnehmen und die dann auf seiner Festplatte besitzen?



Das heißt, wenn ich da jetzt die Sims2vollversion runterladen würde, wäre es illegal, aber nicht strafbar oder wie jetzt:confused:

*garnicht mehr durchblick*

Solltest du angenommen, jetzt Sims 2 über Rapidshare runterladen, machst du dich NICHT strafbar. Gesetzeslücke. Solange das Urteil noch nicht rechten ist ;)
Aber Original ist immer besser :)

EDIT: Songs selbstständig aufzunehmen, zB durch Audacity, ist vollkommen LEGAL!
 
Solltest du angenommen, jetzt Sims 2 über Rapidshare runterladen, machst du dich NICHT strafbar. Gesetzeslücke. Solange das Urteil noch nicht rechten ist ;)
Aber Original ist immer besser :)

EDIT: Songs selbstständig aufzunehmen, zB durch Audacity, ist vollkommen LEGAL!

Wie lautet denn die Gesetzeslücke? Illegal bleibt es auf jeden Fall, denke ich, doch wieso kann man denn (noch) nicht dafür bestraft werden? Liegt es daran, dass Rapidshare in der Schweiz liegt?
 
Wie lautet denn die Gesetzeslücke? Illegal bleibt es auf jeden Fall, denke ich, doch wieso kann man denn (noch) nicht dafür bestraft werden? Liegt es daran, dass Rapidshare in der Schweiz liegt?

Bitte Frag mich nicht nach der Gesetzeslücke. Ich hab dies mal bei Gulli gelesen gehabt. Bei Rapidshare macht sich bis jetzt nur der Uploader Strafbar. Auf den Server kommt es auch wieder an, wo dieser steht. Dabei sind wie überall auch, Osteuropäische Server die wohl besten.

Ich verstehe es ja Selber nicht. Bei Downloadprogrammen ist das laden von Spielen und Filmen (nicht Musiki) verboten (strafbar), aber bei Rapidshare darf man es (noch).
 
Gibts hier vielleicht jemanden, der Recht studiert hat auch? Die Sache mit icq/msn/was weiß ich interessiert mich jetzt nämlich schon, weil ich da auch ab und zu was verschicke. Und da es hier zwei gut begründete Meinungen gibt...würde ich gern mal die Meinung eines Experten dazu hören o.o
 
Ich kann Dir nur eine Meinung auf Grundlage von gesundem Menschenverstand anbieten:

Das rechtswidrige Verteilen von urheberrechtlich geschütztem oder kopiergeschütztem Material ist illegal, ganz gleichgültig, welches Medium Du verwendest (Messenger, Filehoster, P2P, Brieftaube, Postpaket, Rohrpost, persönliche Aushändigung, Datenträger, Morsecode, Buschtrommeln, Fahrradkurier, dressierte Gürteltiere etc.).

Das Verteilen von selbst kreiertem Material oder von lizenzfreiem Material (Public Domain, freie Software etc.) oder von Material, in dessen Lizenzbestimmungen das Verteilen ohne kommerzielle Interessen ausdrücklich gestattet ist, ist legal, ganz gleichgültig, welches Medium Du verwendest (Messenger, Filehoster, P2P, Brieftaube, Postpaket, Rohrpost, persönliche Aushändigung, Datenträger, Morsecode, Buschtrommeln, Fahrradkurier, dressierte Gürteltiere etc.).

Ungeachtet irgendwelcher bizarrer Gesetzeslücken und -kuriositäten sollte man mit dieser Grundeinstellung eigentlich nichts falsch machen können.

(Ich schreibe allerdings absichtlich "sollte", weil die hirnlose Politikermasse mittlerweile offensichtlich von den Parteispendenköfferchen der Rechteverwertermafia dermaßen das Hirn benebelt bekommen hat, dass sie in einer Allianz aus Dummheit auf der einen und Profitgier auf der anderen Seite eine ganz tolle Atmosphäre der Rechtsunsicherheit geschaffen und das Vertrauen in einen halbwegs vernünftigen Rechtsstaat untergraben hat, während sich gleichzeitig in Deutschland als einzigem Land Europas eine parasitäre Abmahn-Mafia übelster Sorte einer unbehelligten Existenz erfreut und Otto-Normalverbraucher gut beraten ist, seine Privathomepage mit Fotos von seinen Zwergkaninchen besser NICHT online zu stellen, weil er leider fünfstellige Prozesskosten aus nichtigen Gründen einkalkulieren muss. Oder er gibt halt im Vorfeld was für Rechtsberatung aus oder studiert erst ein paar Semesterchen Jura, ist ja dank der Studiengebühren ein Klacks.)

Und wenn Du mal einem Freund/einer Freundin was kopierst, dann mach das halt auf eine nicht online verfolgbare Art, dann hast Du damit auch keine Probleme. Mein Gott, wozu gibt es externe Festplatten, Wechselrahmen und Brenner? Wenn Du dagegen drei Songs beim Muli einstellst, könnte es durchaus sein, dass irgendso ein Spack auf die Idee kommt, an Dir jetzt unbedingt ein Exempel statuieren und Dich auf nölfzig Fantastilliarden verknacken zu müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du dagegen drei Songs beim Muli einstellst, könnte es durchaus sein, dass irgendso ein Spack auf die Idee kommt, an Dir jetzt unbedingt ein Exempel statuieren und Dich auf nölfzig Fantastilliarden verknacken zu müssen.
Wobei mich noch immer wundert, dass noch keinem Richter aufgefallen ist, wie unlogisch diese Summen sind - schließlich darf es in DE eigentlich nicht sein, dass Schadenersatzsummen zum Zwecke der Abschreckung frei aus der Luft gegriffen werden. Mit den typischen <<100kb/s der meisten DSL-Anschlüsse, müsste man ja jahrzente- wenn nicht jahrhundertelang MP3s hochladen, um solche "Schäden" zu verursachen...
 
Leute, ich bin jetzt total verwirrt .... Siehe das hier:

"Mit dem Jahreswechsel wurde auch das Urheberrecht verschärft. So müssen private Betreiber einer Homepage mit einer Anzeige rechnen, wenn sie private Videoaufnahmen mit lizenzierter Musik auf ihrer Webseite wiedergeben, ohne die Rechte dafür von der Gema erworben zu haben."

Was heißt das jetzt? Das ich meine YouTube-Videos nicht mehr auf meine Website tun darf? :ohoh:
Oder heißt das nur ich darf auf meiner Website keine Musik drauf tun? :ohoh: Klingt für mich so als ob ich noch nicht mal mehr was bei YT hochladen darf!!!!

:ciao:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei mich noch immer wundert, dass noch keinem Richter aufgefallen ist, wie unlogisch diese Summen sind - schließlich darf es in DE eigentlich nicht sein, dass Schadenersatzsummen zum Zwecke der Abschreckung frei aus der Luft gegriffen werden. Mit den typischen <<100kb/s der meisten DSL-Anschlüsse, müsste man ja jahrzente- wenn nicht jahrhundertelang MP3s hochladen, um solche "Schäden" zu verursachen...

Mal angenommen ein Album, dass im Laden 20€ kostet wird von 100000 Leuten runtergeladen hast du doch schon einen Schaden von 2 Millionen € verursacht.

Vorrausgesetzt du bist der Uploader.
 
Mal angenommen ein Album, dass im Laden 20€ kostet wird von 100000 Leuten runtergeladen hast du doch schon einen Schaden von 2 Millionen € verursacht.

Vorrausgesetzt du bist der Uploader.

Und wenn man dann der ist, der das herunterlädt, den erwarten dann genausohohe Summen, weil sich dann die Anwälte etc. eine goldene Nase verdienen. Das wurde schon bei so einem Bericht bei SternTV klar:
Günter Jauch: Aber wofür ist es gut, solche hohen Geldstrafen zu forden?
Anwalt oder wer auch immer das war: Ja das dient halt der Abschreckung
Günter Jauch: Aber als Abschreckung für 1 Lied z.B 10.000 € zu verlangen?
Anwalt: *stotter* *versprech* *räusper* .......

Das erklärt doch einiges :naja:
 
Hier kann man sich den Beitrag von Stern TV noch einmal anschauen.

Bitte keine direkten Links zu youtube und Co. Gerade so etwas kann nämlich gegen das hier diskutierte Urheberrecht verstoßen und so unser Forum durchaus in Bedrängnis bringen. Spocky
 
Zuletzt bearbeitet:
also DAS (siehe Technomicky) ist jetzt mal ne richtig gute Frage, die ich auch gerne mal schlüssig beantwortet hätte, wenn man nun n selbstgedrehtes Video von sich und zB Freunden auf YouDings hochlädt, dieses Video ist aber mit Musik zB von Shakira etc. unterlegt - denn macht man sich doch direkt strafbar oder wie? Das Video ist selbstgedreht, die Musik aber nicht - also illegal? Oder?

Sind die Midis,die for free angeboten werden, eigentlich noch legal? *grübel*
 
also DAS (siehe Technomicky) ist jetzt mal ne richtig gute Frage, die ich auch gerne mal schlüssig beantwortet hätte, wenn man nun n selbstgedrehtes Video von sich und zB Freunden auf YouDings hochlädt, dieses Video ist aber mit Musik zB von Shakira etc. unterlegt - denn macht man sich doch direkt strafbar oder wie? Das Video ist selbstgedreht, die Musik aber nicht - also illegal? Oder?

Sind die Midis,die for free angeboten werden, eigentlich noch legal? *grübel*

Wenn du das Lied von Shakira legal erworben hast und im Abspann dazuschreibst, dass es von Shakira ist ist damit alles okay. Youtube ist kein Downloadportal.

@ Simpowers: Es geht um das Filesharingprinzip (dass auch anschaulich in der SternTV Sendung erklärt wurde). Wenn man das Programm sowie ein paar Lieder auf dem PC hat ist an im Grunde schon Uploader. Deswegen kann man auch auf 10000 € pro Lied verklagt werden, da jedes heruntergeladene Lied automatisch auch hochgeladen ist. Bei Rapidshare kann man für einen Download also nicht vergleichbar wie bei einem vom Esel, Bären oder der limonengrünen Leitung belangt werden.
 
Wenn du das Lied von Shakira legal erworben hast und im Abspann dazuschreibst, dass es von Shakira ist ist damit alles okay. Youtube ist kein Downloadportal.
Das möchte ich bezweifeln. Es ist selbstverständlich kein Problem, ein legal erworbenes Lied für ein privates Video zu verwenden und dieses auch privat vorzuführen. Sobald man damit aber an die Öffentlichkeit geht, wird man zum Verwerter, und muß entsprechende Gebühren zahlen - üblicherweise an die GEMA. Daß musikunterlegte Videos bei YouTube gang und gäbe sind, ist ja kein Geheimnis, aber legal war das noch nie - es wurde höchstens geduldet.
 
Für Musik in Videos steht prinzipiell GEMA-freie Musik zur Verfügung. Diese darf man dann auch öffentlich verwenden (hatten wir mal in unserer Telefonanlage als Pausenmusik verwendet).
 
Hmmm... Genau das habe ich befürchtet! Der eine schreit Hüh und der anderen Hot! Was stimmt denn nun?

Also ich finde, dass wenn es wirklich komplett verboten wird, können MyVideo und Clipfish einpacken und ich denke mal das ist von niemanden gewollt! Außerdem, wenn ich unbedingt die neusten Musikvideos sehen will, kann ich auch weiterhin auf YT gucken, denn die Amis usw dürfen es ja noch hochladen... Wo isn da der Unterschied? .. Typisch Deutschland, die Musikbosse machen ne Million weniger und die Politiker springen gleich *argh*!

Ich hab jetzt YT und CF angeschrieben, die müssen es ja wissen wie die das handhaben ... Ich sag dann bescheid wenn was gekommen ist!

@Spocky
In welche Richtung gehen denn diese Gebühren??? Also wenn es "nur" Centbeträge pro Lied sind oder so würde es ja noch gehen ... ich hab zwar schon auf derer Seite geschaut, komme aber mit der jeweiligen Auswahl nicht klar ...

:ciao:
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso dürfen die Amis die Musikvideos hochladen? Das stimmt doch gar nicht. Wenn du dir mal die Regeln von youtube & Co. durchliest, dann siehst du, dass dort kein Material online gestellt werden darf, das Rechte Dritter verletzt. Und Wenn es ein Musikvideo ist, wo man noch das MTV-Logo sehen kann, ist das schon eine Rechtsverletzung Dritter (mal ganz abgesehen von der Musik). Genauso verhält es sich mit jeglichen Ausschnitten aus Fernsehsendungen, egal, wo auf der Welt dieser Ausschnitt aufgenommen wurde. Und Youtube entfernt diese Dinge, aber erst, wenn Ärger (seitens der Fernsehsender etc.) angedroht wird.
 
Das möchte ich bezweifeln. Es ist selbstverständlich kein Problem, ein legal erworbenes Lied für ein privates Video zu verwenden und dieses auch privat vorzuführen. Sobald man damit aber an die Öffentlichkeit geht, wird man zum Verwerter, und muß entsprechende Gebühren zahlen - üblicherweise an die GEMA. Daß musikunterlegte Videos bei YouTube gang und gäbe sind, ist ja kein Geheimnis, aber legal war das noch nie - es wurde höchstens geduldet.


Eben,Genau! und genau da liegt m.M. nach der Knackpunkt. Mit dem neuen Datenspeichergesetz machen wir uns alle ruckzuck zu illegalen Internet-YT-MV-usw-Usern.

Technomicky, gute Idee, die direkt anzuschreiben.Bin auf deren Antwort wirklich gespannt. Danke für Dein Engagement.
 
@ Technomicky: Als ich vor etwa einem Jahr nach Gemafreier Musik suchte, gab es da verschiedene CDs mit einigen Musikstücken (waren meist Klavierstücke). Die Preise gingen für so eine CD bei etwa 25 Euro los. Wie viele Lieder da drauf waren, weiß ich aber nicht mehr. Das waren aber noch die sehr preiswerten Dinge.

Hier kostet eine CD beispielsweise 149 Euro: http://www.gemafreishop.de
 
@Micha

Ja, bei Fernsehsendungen ist das was Anderes, das kann ich auch nachvollziehen ... Ich meine ja jetzt speziell Simsvideos!
Außerdem gibt es ja User die einfach nur ein Lied hochladen, mehr nicht, kein Film dazu ect! Dass das auch nicht ok ist, sehe ich auch ein, denn hier gehts echt nur ums Musik hören!
Und die genannten Preise sind ja ganz schön happig, und das für ein bisschen Klaviergeklimper! Was müsste ich denn rein theoretisch machen wenn ich jetzt bespielsweise was von Rihanna & Co benutzen will :ohoh: ... ?

@Simparia
Da haste recht! Man darf echt garnichts mehr und sitzt dermaßen schnell in der Rechtsfalle, echt unglaublich!

:ciao:
 
@ Technomicky: Als ich vor etwa einem Jahr nach Gemafreier Musik suchte, gab es da verschiedene CDs mit einigen Musikstücken (waren meist Klavierstücke). Die Preise gingen für so eine CD bei etwa 25 Euro los. Wie viele Lieder da drauf waren, weiß ich aber nicht mehr. Das waren aber noch die sehr preiswerten Dinge.

Hier kostet eine CD beispielsweise 149 Euro: http://www.gemafreishop.de

Verdammt, wie asozial ist dieser Mist ?! Dreistellige Beträge zahlen nur für ne scheiß CD mit ein paar Liedern drauf? :mad:

Die GEMA ist doch echt nix anderes als ein korruptes, notgeldgeiles Industriemonster (noch schlimmer als Electronic Arts je sein kann) und verlangt für die Musik geld und kassierts ein. Warscheinlich für die Musiker an sich, aber einen prozentanteil über 50% tun die sich selber sichern!

Wieso sollte es nicht gleich eine O2-Gema geben, wo man dann für den Sauerstoff bezahlt werden muss?! Da gehen dann die letzten Mücken, die sich die O²-Gema nicht zusichert an die Bäume oder wie?

Apropo:
Ich habe mal gehört, dass man in einem Video trotzdem so Lizenzpflichtige Musik verwernden darf, aber nur 20 sek. lang oder so. Weiß jemand, ob das stimmt?
 
Was bin ich froh, daß ich doof bin!
Woher soll ich den wissen, daß "die Vorlage offensichtlich rechtswidrig" ist.

Nur weil ich eine kaufmännische Ausbildung habe, erwartet (nach BGB?) ja auch niemand von mir, daß ich mich wie ein Kaufmann verhalte.
Da ich kein zugelassener Anwalt (oder etwas ähnlich Schlimmes) bin, kann doch Niemand von mir erwarten, daß ich bei diesem ganzen Rechtsfragen durchblicke und mich entsprechend verhalte. Was zum Teufel nochmal bedeutet denn "offensichtlich rechtswidrig "? Vielleicht versuche ich mal den Bundesinnenminister zu fragen. Der müsste sich doch auskennen! =)

Versucht aber nicht euch auf meine Rechtsauffassung zu berufen. So doof wie ich bin könnt ihr niemals sein. Fragt einen Anwalt, der wird euch das bestätigen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,526029,00.html
 
Hmm bis jetzt noch keine Antwort von den beiden Anfragen!

Ich habe in einen anderen Forum gelesen, dass YT bereits GEMA-Gebühren bezahlt (der Betrag ist natürlich geheim, aber bestimmt nicht wenig) und man sich in der Hinsicht keine Sorgen machen brauch!
Wenn das wirklich stimmt, wäre zumindest erklärt warum man bei YT fast alles darf ... Außerdem hätten die Plattenbosse jederzeit was unternehmen können und die Video zum Beispiel löschen lassen können! ... Wieso also sollten sie es jetzt tun?

Wie das dann allerdings MyVideo und Clipfish machen weiß ich auch nicht! Weil so mächtig wie YT/Google sind die im nächsten Leben noch nicht!

:ciao:
 
Hmm bis jetzt noch keine Antwort von den beiden Anfragen!

Ich habe in einen anderen Forum gelesen, dass YT bereits GEMA-Gebühren bezahlt (der Betrag ist natürlich geheim, aber bestimmt nicht wenig) und man sich in der Hinsicht keine Sorgen machen brauch!
Wenn das wirklich stimmt, wäre zumindest erklärt warum man bei YT fast alles darf ... Außerdem hätten die Plattenbosse jederzeit was unternehmen können und die Video zum Beispiel löschen lassen können! ... Wieso also sollten sie es jetzt tun?

Wie das dann allerdings MyVideo und Clipfish machen weiß ich auch nicht! Weil so mächtig wie YT/Google sind die im nächsten Leben noch nicht!

:ciao:

Hmm, da bin ich mir jetzht mal nicht so sicher, ob das einwandfrei ist. Weil es gibt auch offizielle Musikvideos von den Musikfirmen, die da ausgestrahlt werden.

Und bei vielen Musikvideos, die ich mir mal in die Favoriten gespeichert hab, ist nach einer gewissen Zeitspanne es nicht mehr verfügbar, meistens kommt da so ein roter Hinweis "Videos has removed through the dual of terms" oder so ähnlich. Also da wird sicherlich schon gelöscht, nur ist das eben bei so einer gigantischen Masse an Videos nicht möglich, alle zu bekommen. :ohoh:
 
Hmm, da bin ich mir jetzht mal nicht so sicher, ob das einwandfrei ist. Weil es gibt auch offizielle Musikvideos von den Musikfirmen, die da ausgestrahlt werden. :ohoh:

Ich hab doch gesagt, dass ich auch nicht weiß ob das stimmt! ... Bei Musikvideos ist das was anderes, genauso wie bei Filmmitschnitten oder TV-Sendungen! Außerdem laden das nur die Offiziellen hoch, sprich Sony Music usw ... Andere die es hochladen werden gelöscht, ist doch auch richtig so! Hier gehts ja jetzt nur um die Musik!

Außerdem meinte ich doch oben auch schon, dass sich (wenn es stimmt) zumindest erklären liesse warum man auf YouTube musikmäßig fast alles darf, sprich seine eigenen Videos mit Musik unterlegen!
 
So Leute, ich habe Antwort von Clipfish erhalten ... Gute Nachrichten :)

Hallo
Vielen Dank für deine Mail. Clipfish kooperiert mit verschiedenen Plattenlabels der Musikindustrie. Deren professionelle Musikclips werden auf Clipfish gezeigt, weil es sich um lizensierte Inhalte handelt. Darüber hinaus können nur Musikclips von Künstlern online gestellt werden, die die Rechte an Clip und Musik besitzen. Für die Untermalung deiner Clips mit bekannter Musik, klärt Clipfish derzeit die Rechtelage mit der GEMA. Daher kannst du diese Clips gerne hochladen.

Viele Grüße
dein Clipfish-Team


Also brauchen wir uns keine Sorgen machen, zumindest die nächste Zeit erstmal! Ich denke mal das wird bei YT nicht anderst sein ...

:hallo:
 

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