@ Dark_Lady: Zuerst einmal danke für die sachliche, informative Antwort.
So geht Diskussion.
Wie schon gesagt wurde - zu Anfang der Pandemie war man auf einem ganz anderen Wissens- und Forschungsstand als jetzt - entsprechend ändern sich da dann auch Empfehlungen.
Dann hätte man sich am Beginn der Pandemie aber nocht sooo weit aus dem Fenster lehnen sollen. Vielleicht wäre es besser gewesen, den Leuten gleich reinen Wein einzuschenken, zuzugeben, dass man über das Virus noch nicht allzu viel weiß, dass die zu treffenden Maßnahmen noch ein Tasten im Dunkeln sind, dass die notwendigen Masken noch nicht in der erforderlichen Stückzahl verfügbar sind etc. pp.
idR gilt, enger Kontakt länger als 15 Minuten = sehr hohes Infektionsrisiko.
Man kann sich aber auch "im Vorbeigehen" durchaus infizieren, wenn einen ein Infizierter direkt anhustet - ohne Schutz.
Deswegen Abstand und/oder MNS.
Dass einer jemand direkt anhustet, kommt aber gottlob nicht allzu häufig vor.
In der Gaststätte isst und trinkst du, da wäre eine Maske eher hinderlich.
Der Punkt ist: Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auf der einen und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten auf der anderen Seite. Da man genauso gut zuhause essen und trinken kann, hat die Politik hier halt der Wirtschaft, deren Teil wir alle sind, der Gesundheit gegenüber den Vorrang gegeben und damit die Corona-Maßnahmen ein Stück weit willkürlicher und inkonsequenter gemacht. Die Kritiker nehmen dieses Beispiel nur zu dankbar auf.
Außerdem gibt man dort seine Kontaktdaten zwecks Nachverfolgung an, zumindest hier in Deutschland.
Solltest du da also mit jemand Infiziertem im gleichen Raum gewesen sein, wird sich das Gesundheitsamt bei dir dann melden.
Okay, dann kann man wenigstens die Feuerwehr hinterherschicken, wenn der Brand bereits ausgebrochen ist. Ich war heute gemeinsam mit meiner Mutter und meinem Bruder in einem Lokal (Gastrogutschein Nr. 2 einlösen), niemand wurde nach Kontaktdaten gefragt und die Tische draußen waren nicht größer als sonst, also nix von wegen ein Meter Mindestabstand. So zumindest die Situation in Österreich.
Ich finde ja, dass Gasthäuser und Restaurants ein besonders krasses Beispiel für inkonsequentes Handeln der Politik sind, waren es doch gerade Lokale, die sich als Corona-Hotspots erwiesen haben. Reicht in so einem stickigen Restaurant – mir ist in meinem Leben noch nie eines mit reichlich vorhandenen, sperrangelweit offen stehenden Fenstern untergekommen – überhaupt ein Meter Mindestabstand? Müsste selbiger dort nicht ein Vielfaches betragen? Wird überhaupt der eine Meter aktuell eingehalten? Ich hab da so meine Zweifel – und in jedes Lokal einen Polizisten reinsetzen wird mal wohl auch nicht können.
auch hier für Deutschland: Abstand und ne maximale Besucherzahl gelten auch in Schwimmbädern.
Beides gilt auch in Österreich. Und zu glauben, dass man einen Mindestabstand im Schwimmbecken einfach so dekretieren kann, ist hier wie dort einfach nur absurd. Nicht jedes Schwimmbad zielt auf ein Publikum im gesetzten Alter, das im Becken gesittet seine Runden schwimmt. Es war doch schon in "normalen" Zeiten so, dass in manchen Bädern die Regeln, wenn überhaupt, nur mit größter Mühe durchgesetzt werden konnten.
Warum die Österreicher im Tragen eines MNS einen Verfassungsbruch sehen, müsstest du im entsprechenden Urteil dann bitte nachlesen.
Der VfGH sieht nicht im Tragen eines MNS einen Verfassungsbruch, sondern er hat die Corona-Verordnung aus der Anfangszeit der Pandemie teilweise gekippt. Insbesondere hat er festgestellt, dass es für das verordnete umfassende Betretungsverbot öffentlicher Orte mit einer Handvoll Ausnahmen keine gesetzliche Grundlage gab. Juristen haben aus dem VfGH-Erkenntnis abgeleitet, dass der Abstandsregel von einem Meter ebenfalls die gesetzliche Grundlage fehlt. Verstöße dagegen werden deshalb aktuell nicht geahndet.